Fragen zur Ausbildung

Schwangerschaft und Elternzeit in der Ausbildung

Werden Auszubildende während ihrer Berufsausbildung schwanger, so gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen hinsichtlich Mutterschutz, Kündigungsschutz, Elternzeit und Elterngeld wie bei Arbeitnehmerinnen. Die wesentlichen Informationen dazu sind im Merkblatt „Mutterschutz und Elternzeit“.

Wird die Ausbildungszeit automatisch verlängert, wenn ich Mutterschutz oder Elternzeit in Anspruch nehme?

Nein, die Ausbildungszeit wird nicht automatisch verlängert, wenn Mutterschutzfristen genommen werden. Auf Antrag kann jedoch eine Verlängerung erfolgen, wenn diese notwendig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Bei Elternzeit wird die Ausbildungszeit in der Regel um den Zeitraum der Elternzeit verlängert.

Wie melde ich meine Verlängerung der Ausbildungszeit?

Die Verlängerung muss dem zuständigen Ausbildungsberater schriftlich mitgeteilt werden. Bei der Wiederaufnahme der Ausbildung ist ein Änderungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 171 KB) durch den Ausbildungsbetrieb bei der IHK Potsdam einzureichen, der das neue Ende der Ausbildungszeit festlegt.

Ist es möglich meine Ausbildung in Teilzeit fortzusetzten?

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit fortzusetzen, um einen früheren Wiedereinstieg zu ermöglichen. Die Ausbildung kann mit einer verkürzten täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit fortgesetzt werden.

Kann ich während meiner Schwangerschaft oder Elternzeit an Prüfungen teilnehmen?

Es ist grundsätzlich möglich, während der Schwangerschaft, Elternzeit und auch während der Mutterschutzfristen an Prüfungen teilzunehmen. Das Beschäftigungsverbot gilt ausschließlich für das Arbeits- und das Berufsschulverhältnis und betrifft nicht das öffentlich-rechtliche Prüfungsverhältnis. Wenn Sie während der Mutterschutzfristen Prüfungen ablegen möchten, empfiehlt es sich, zuvor ärztlichen Rat einzuholen.
Schwangere Frauen oder Wöchnerinnen können bei Vorlage eines ärztlichen Attests prüfungsunfähig sein und aus wichtigem Grund von der Prüfung zurücktreten.

Was passiert, wenn ich meine Abschlussprüfung während der Elternzeit ablege?

Bei Bestehen der Abschlussprüfung während der Elternzeit, endet die Ausbildung gem. § 21 Abs. 2 BBiG mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (in der Regel am letzten Prüfungstag).

Gibt es Alternativen zum regulären Abschluss der Ausbildung?

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildung vor der Geburt des Kindes abzuschließen, sofern die Leistungen in Theorie und Praxis mit einem Durchschnitt von besser als 2,5 bewertet werden. In diesem Fall kann ein Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 59 KB) gestellt werden, wodurch die Ausbildung möglicherweise vor der Geburt abgeschlossen werden kann.

Gibt es finanzielle Unterstützung außerhalb der IHK Potsdam?

Finanzielle Unterstützung erhalten Auszubildende bei:

Darf der Arbeitgeber andere über die Schwangerschaft informieren?

Viele Frauen wünschen, dass ihre Schwangerschaft am Arbeitsplatz nicht bekannt wird, und dieses Persönlichkeitsrecht muss vom Arbeitgeber respektiert werden. Eine unbefugte Weitergabe der Information an Dritte ist nicht erlaubt. Allerdings existiert auch hier eine Ausnahme: Neben den zuständigen (externen) Aufsichtsbehörden dürfen betriebsintern solche Personen über die Schwangerschaft informiert werden, die bei der Anwendung von Rechtsvorschriften des Mutterschutzgesetzes involviert sind (Personalabteilung, Betriebsarzt, Vorgesetzte/ Abteilungsleiter).