Ausbildung

Prüfungsablauf

Auszubildende / Allgemeine Informationen

Besteht ein bei der IHK eingetragenes Berufsausbildungsverhältnis, so erhält der Ausbildungsbetrieb mit der Rücksendung des registrierten Ausbildungsvertrages die Information, in welchen Zeiträumen die Zwischen- und Abschlussprüfungen vorgesehen sind.
Für jeden Prüfungszeitraum gilt ein fester Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 31. Oktober
Sommerprüfung: 31. Januar
Herbstprüfung: 31. Mai
Winterprüfung: 31. Juli
Etwa 6 Wochen vor diesen Terminen versendet die IHK an die Ausbildungsbetriebe die Aufforderung und das Anmeldeformular, um die betreffenden Auszubildenden anzumelden.
Prüfungsanmeldungen sollen im Original, vollständig ausgefüllt bzw. unterschrieben und fristgerecht eingereicht werden, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf sichergestellt werden kann. Bei einigen Berufen sind mit der Prüfungsanmeldung Angaben über Warengruppen, Fachrichtungen, Wahlqualifikationen o. Ähnliches einzureichen. Diese Angaben sind verbindlich! Sowohl der Prüfling als auch der Ausbildungsbetrieb sollte sich eine Kopie der Prüfungsanmeldung ziehen. Auch zusätzliche Anträge (z.B. auf Amtshilfe oder zum Nachteilsausgleich) sind mit der Anmeldung einzureichen.
Aus organisatorischen Gründen erfolgt keine schriftliche Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bei der IHK Potsdam.
Mit der Unterschrift auf der Prüfungsanmeldung wird auch bestätigt, dass die Zulassungsvoraussetzungen (keine Fehlzeiten über 20 % und ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis) erfüllt sind.
Nach Eingang der Unterlagen prüft der zuständige Prüfungssachbearbeiter diese und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung. Hält er die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, z.B. wegen hoher Fehlzeiten, so muss ein Prüfungsausschuss über die Zulassung entscheiden.
Etwa 4 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung werden die Zulassungen und Einladungen versendet. Der Versand erfolgt an den Ausbildungsbetrieb, welcher die Einladungen den betreffenden Auszubildenden aushändigt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten erfolgt der Versand ggf. an einen Hauptsitz oder eine andere im Verzeichnis hinterlegte Adresse.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen sind bundeseinheitlich und langfristig vorgegeben, d. h. eine einzelne IHK kann diese nicht beeinflussen.
Im Frühjahr und Herbst finden nur Zwischenprüfungen und (in einzelnen Berufen) der Teil 1 von gestreckten Abschlussprüfungen statt. Abschlussprüfungen bzw. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfungen finden 2 x im Jahr im Sommer und Winter statt.
Am Tag der schriftlichen Prüfung bzw. zeitnah werden die Einladungen für die mündlichen bzw. praktischen Prüfungsteile versendet oder ausgegeben. Selbstverständlich muss jeder Prüfung pünktlich und in angemessener Kleidung am Prüfort erscheinen und Einladung, Ausweis, Berichtshefte, Schreibzeug, eventuell zugelassene Hilfsmittel dabei haben.
Nach den schriftlichen Prüfungen erfolgt die Auswertung durch eine zentrale Stelle bzw. die Prüfungsausschüsse innerhalb einer festgelegten Frist.
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden durch die IHK Potsdam NICHT vor den weiteren Prüfungsteilen bekannt gegeben!
Nur im Falle von mündlichen Ergänzungsprüfungen kann eine Information der betreffenden Prüflinge erfolgen.
Etwa 5 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen finden in einem festen Zeitraum die mündlichen und praktischen Prüfungen statt.
Am Tag der letzten Prüfungsleistung erhält der Prüfling i.d.R. die Information über das Bestehen/Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Im Falle des Bestehens ist der Prüfungstag der letzte Tag der Ausbildung. Im Falle des Nichtbestehens wird die Ausbildung zunächst gemäß Vertrag fortgesetzt und der Auszubildende informiert den Ausbildungsbetrieb, ob er von seinem Verlängerungsanspruch Gebrauch machen möchte.
Bei Prüfungen, die im Zentralen Prüfzentrum der IHK Potsdam stattfinden, werden am Prüfungstag Zeugnisse, Niederschriften und ggf. Weitere Unterlagen übergeben. Finden die Prüfungen außerhalb statt, erfolgt der Versand der Unterlagen einige Zeit später.
Bei Nichtbestehen der ersten Prüfung ist eine zweimalige Wiederholung möglich. Näheres dazu finden Sie hier.
Einsichtnahmen in die Prüfakten sind zeitnah zu beantragen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. 

Abweichende Informationen für Umschüler

Für Umschüler entfällt die Zwischenprüfung, da diese rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Es erfolgt auch keine Zulassung zu Zwischenprüfungen zu Übungszwecken. Bei gestreckten Abschlussprüfungen muss der Teil 1 vor Teil 2 absolviert werden.
Der Bescheid über die Prüfungsgebühren wird an den Vertragspartner gemäß Umschulungsvertrag gesendet. Dieser kann mit dem Kostenträger der Umschulung der Übernahme der Prüfungsgebühren klären. 

Abweichende Informationen für Externe

Wer sich gemäß § 45.2 BBiG aufgrund mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung zur Prüfung anmeldet, wir im Sprachgebrauch als „Externer“ bezeichnet. Informationen zur Externenzulassung finden Sie hier.
Die Zulassungsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. Der Prüfungsbewerber erhält eine gesonderte Information über die Zulassung zur Abschlussprüfung. Da sich der Prüfling selbst anmeldet, werden alle Unterlagen an seine Privatanschrift zugestellt.
Auch hier gibt es keine Zwischenprüfungen. Bei gestreckten Abschlussprüfungen muss der Teil 1 vor Teil 2 absolviert werden.