15.03.2024

US-(Re-)Exportkontrollrecht: Hinweispapier der US-Behörden

Drei Ministerien der US-Regierung haben eine "Compliance Note" für ausländische Unternehmen veröffentlicht. Es macht darauf aufmerksam, unter welchen Bedingungen auch Unternehmen außerhalb der USA die US-Sanktionen einhalten müssen und worauf sie achten sollten.
Die USA beanspruchen eine weltweite exterritoriale Wirkung ihrer Vorschriften zur Exportkontrolle. Das bedeutet, dass aus Sicht der US-Behörden auch nicht in den USA ansässige Organisationen und Personen unter bestimmten Umständen die US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften einhalten müssen.
In diesem Zusammenhang haben die US-amerikanischen Ministerien für Justiz (Department of Justice), Handel (Department of Commerce’s Bureau of Industry and Security – BIS) und Finanzen (Department of Treasury’s Office of Foreign Assets Control – OFAC) am 6. März 2024 eine “Compliance Note” veröffentlicht. Das Papier weist darauf hin, inwiefern ausländische Unternehmen und Personen vom US-(Re-)Exportkontrollrecht erfasst sind und welche Risiken ihnen bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen. Darüber hinaus enthält das Dokument auch einen Überblick über grundlegende Überlegungen, die ausländische Unternehmen zur Einhaltung des US-(Re-)Exportkontrollrechts anstellen sollten.
Die vollständige “Compliance Note” können Sie auf dieser Seite des US-Justizministeriums herunterladen.
Quelle: U.S. Department of Justice