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Verkehr

Die Wirtschaft ist auf ein leistungsstarkes Transportgewerbe angewiesen. Transportunternehmen des Güterkraft- oder Personenverkehrs unterliegen einer Vielzahl von speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Bereits bei der Gründung sind besondere Berufszugangsbedingungen zu beachten. Ferner können zusätzliche Qualifikationsanforderungen an das Unternehmen, den Unternehmer selbst und/oder die Fahrzeugführer gestellt werden.
Die IHK ist zuständig für die Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Gefahrgutbeauftragten, EU-Berufskraftfahrer und der Fachkundeprüfungen für Güterkraftverkehr, Omnibusse sowie Taxi- und Mietwagen
Busfahrer sitzt in seinem Bus © Kzenon - Fotolia

Berufskraftfahrer müssen eine Qualifizierung nachweisen und sich alle fünf Jahre weiterbilden.

LKW der mit einem Brückenteil beladen wird © IHK Ostbrandenburg

Wer ein Unternehmen im Güterkraftverkehr führen möchte, muss eine Fachkundeprüfung ablegen. Erst dann wird Erlaubnis zum Führen des Unternehmens erteilt.

Neuwagen im Autohaus © Thaut Images - Fotolia

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt eine Genehmigung der Verkehrsbehörde. Eine Fachkundeprüfung wird vorausgesetzt.

Busse © L. Shat - Fotolia

Fachkundeprüfung zur Erlangung der Genehmigung im gewerblichen Straßenpersonenverkehr (ohne Taxen und Mietwagen)

LKW-Warntafel Diesel/Heizöl © Alberich - Fotolia

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter. Schulungsnachweise sind für fünf Jahre gültig.

KV-Terminal Moldauer Delegation © IHK Ostbrandenburg/AZ

Informationen zur Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten. Schulungsnachweise sind für fünf Jahre gültig.

Heike Trusch
Referentin Verkehr
Fachbereich Recht, Markt- und Berufszugang