Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQ)

Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQV) wurde in Deutschland die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt. Von den Regelungen zur Grundqualifikation waren zunächst Omnibusfahrer/innen betroffen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben.

Prüfung mit oder ohne vorherige Schulung

Seit September 2009 gilt diese Regelung auch für Fahrer von LKW. Für den Erwerb der Grundqualifikation nach BKrFQG gibt es zwei Möglichkeiten:
• „Prüfung beschleunigte Grundqualifikation“ - aus 140 Stunden Unterricht in einer zugelassenen
Ausbildungsstätte und einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten.
• „Prüfung Grundqualifikation“ - sehr umfangreich: besteht aus einem schriftlichen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil von bis zu dreieinhalb Stunden. Für die „Prüfung Grundqualifikation“ ist keine Teilnahme an einer Schulung vorgeschrieben. Erforderlich ist aber der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis.

Prüfung bei der IHK

Die Prüfungen führen die Industrie- und Handelskammern durch. Es gilt das Wohnortprinzip. Um ein einheitliches Prüfungsverfahren zu gewährleisten, haben die IHKs bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen erarbeitet.
Die Satzung Berufskraftfahrerqualifikation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3465 KB) der IHK Ostbrandenburg und die “Gemeinsamen Richtlinien“ der IHKs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 219 KB), regeln die Einzelheiten der Anforderungen in den Prüfungsleistungen.
Weitere Informationen zu den Prüfungen, Angaben zu den Prüfungssachgebieten und Anmeldeformalitäten, Hinweise zum Ablauf der Prüfung sowie den Regelungen, die bei Rücktritt von der Prüfung beachtet werden sollten, Informationen zu den Gebühren zur Prüfung und zum Fragenkatalog zur Verfügung finden Sie im Downloadbereich.
Die Prüfung im Personenverkehr (Bus) wird in der  IHK Cottbus abgenommen.
Beim Landesamt für Bauen und Verkehr ist außerdem eine aktuelle Übersicht der zugelassenen Ausbildungsstätten einzusehen. Aktuelle Informationen sind auch über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erhältlich.
Der Fragenfundus zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wurde auf der Website des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) veröffentlicht. 
Der Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wird unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikationsprüfung. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers (DIHK e.V. – Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH) gestattet.
Allgemeine Hinweise:
  • Die Fragen zu den einzelnen Kenntnisbereichen „Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln“, „Anwendung der Vorschriften“ und „Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik“ sind durch Zwischenüberschriften kenntlich gemacht.
  • Der Fragenfundus kann ganz oder teilweise ausgedruckt werden.
  • Die für die jeweilige Frage vergebene Punktzahl erscheint rechts neben dem Fragentext.
  • Einzelangaben in Fragen, wie z. B. Angaben von Wochentagen, Zeiträume, Rechnungen, Grafiken oder Piktogramme können durch äquivalente Angaben ersetzt werden.
  • Der Fragenfundus wird regelmäßig den rechtlichen Grundlagen angepasst.
Der Fragenbogenfundus wird ohne Antworten veröffentlicht.
Der Fundus ist in zwei Teilen veröffentlicht:
  • Prüfungsfragen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Güterkraftverkehr
  • Prüfungsfragen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Personenverkehr
Sie finden den Fragenfundus unter Weitere Informationen.

Prüfungstermine für die Berufskraftfahrerqualifikation 

Folgende Prüfungstermine sind für das Jahr 2024 geplant: 
(Änderungen sind vorbehalten)
  • Dienstag, 06.02.2024
  • Mittwoch, 06.03.2024
  • Mittwoch, 10.04.2024
  • Dienstag, 07.05.2024
  • Mittwoch, 05.06.2024
  • Dienstag, 09.07.2024
  • Mittwoch, 07.08.2024
  • Mittwoch, 04.09.2024
  • Dienstag, 08.10.2024
  • Freitag, 08.11.2024 (geändert)
  • Donnerstag, 05.12.2024
 
Für die Prüfung melden Sie sich bitte schriftlich an.
Gebühren:
  • beschleunigte Grundqualifikation – Regelprüfung: 120,00 EUR
  • beschleunigte Grundqualifikation – Quereinsteiger: 110,00 EUR
  • beschleunigte Grundqualifikation – Umsteiger: 110,00 EUR

Prüfungsort:
Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
Bildungszentrum, Raum 06 - “Uckermark”
Puschkinstraße 12 b
15236 Frankfurt (Oder)