Personenverkehr mit Taxen oder Mietwagen
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Der Unternehmer muss nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, muss der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- beziehungsweise Mietwagenunternehmens nachweisen.
Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, muss der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- beziehungsweise Mietwagenunternehmens nachweisen.
Entsprechende Ausnahmen werden gemäß § 2 des Personenbeförderungsgesetzes geregelt und sind damit nicht genehmigungspflichtig.
Das Merkblatt für die Fachkundeprüfung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.