Personenverkehr mit Taxen oder Mietwagen

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Der Unternehmer muss nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, muss der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- beziehungsweise Mietwagenunternehmens nachweisen.
Entsprechende Ausnahmen werden gemäß § 2 des Personenbeförderungsgesetzes geregelt und sind damit nicht genehmigungspflichtig.
Unter “Weitere Informationen” finden Sie das Merkblatt zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenverkehr.
Für diese Prüfung empfehlen wir Ihnen, an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen, die von verschiedenen Schulungsveranstaltern/ Weiterbildungseinrichtungen angeboten werden.
Diese Schulungen finden als Präsenzveranstaltung oder online als E-Learning-Kurs statt und werden auf den Websites der jeweiligen Veranstalter veröffentlicht.
Für die Recherche können Sie u.a. folgende Portale nutzen: