Elektroniker/-in für Betriebstechnik
Allgemeines
Elektroniker/-in für Betriebstechnik werden in sechs Einsatzgebieten ausgebildet.
Arbeitsgebiet:
Elektroniker/Elektronikerinnen für Betriebstechnik montieren Systeme/Anlagen der Energieversorgungstechnik, der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, der Kommunikationstechnik, der Meldetechnik, der Antriebstechnik sowie der Beleuchtungstechnik, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand. Weitere Aufgaben sind das Betreiben dieser Anlagen. Typische Einsatzfelder sind Energieverteilungsanlagen und -netze, Gebäudeinstallationen und -netze, Betriebsanlagen, Produktions- und verfahrenstechnische Anlagen, Schalt- und Steueranlagen sowie elektrotechnische Ausrüstungen.
Elektroniker/Elektronikerinnen für Betriebstechnik üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus und stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Branchen/ Betriebe:
Unternehmen der Elektroindustrie
Berufliche Qualifikationen:
Elektroniker/Elektronikerinnen für Betriebstechnik
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
Inkrafttreten: 1. August 2018
Berufsschule:
Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Stadt Frankfurt (Oder)
Europaschule Oberstufenzentrum Oder-Spree
Standort Eisenhüttenstadt Waldstraße 10 15890 Eisenhüttenstadt Tel.: (0 33 64) 77 25 70 Fax: (0 33 64) 77 25 713 E-Mail: sekretariat-eh@osz-oder-spree.de
Landkreise Barnim und Uckermark
Oberstufenzentrum Uckermark
Abteilung 3 - Chemie, Physik, Biologie / Elektrotechnik / Metalltechnik Passower Chaussee 97 16303 Schwedt/Oder Tel.: (0 33 32) 83 85 60 Fax: (0 33 32) 83 85 67 E-Mail: abt3@osz-uckermark.de
Modul zur Einstiegsqualifizierung (EQ):
Elektro - Herstellen und Instandsetzen elektronischer Geräte und Leitungen
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
Industriemeister/-in
Technische(r) Betriebswirt/-in (IHK)
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Ausbildungsschwerpunkte
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
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Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2
Entsprechend der Verordnung in den industriellen Elektroberufen vom 24. Juli 2007 muss der Prüfling zur Abschlussprüfung Teil 2 im Rahmen des Prüfungsbereiches Arbeitsauftrag zwischen einem "betrieblichen Auftrag" oder einer "praktischen Aufgabe" wählen. Während der Inhalt der praktischen Aufgabe durch die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) vorgegeben ist, muss für den betrieblichen Auftrag eigens ein Thema digital eingereicht und genehmigt werden. Alle dafür notwendigen Schritte/Unterlagen sind nachfolgend aufgeführt.
Betrieblicher Auftrag
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen
Mit der Teilnovellierung der Ausbildungsverordnungen der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers am 01. August 2018 wurde die Möglichkeit aufgenommen, optional eine Prüfung in kodifizierten Zusatzqualifikationen abzulegen. Alle Informationen dazu finden Sie hier oder unter dem Punkt “Weitere Informationen”.
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