Hinweise zum betrieblichen Auftrag für Metall- und Elektroberufe

Antrag und Entscheidungshilfe

Alle in dem digitalen Projektantrag enthaltenen Eingabefelder sind auszufüllen und das Dokument “Entscheidungshilfe” hochzuladen. Die Entscheidungshilfe dient als Grundlage für den Inhalt eines betrieblichen Auftrages, der den Prüfungsanforderungen entspricht. Die ausgewählten Teilaufgaben sind zu kennzeichnen bzw. zu ergänzen. Die vorgesehene Arbeitszeit für die einzelnen Bearbeitungsphasen ist in Stunden anzugeben.

Genehmigung des betrieblichen Auftrages

Die Genehmigung des betrieblichen Auftrages erfolgt spätestens 4 Wochen nach Ende der Einreichungsfrist durch den Prüfungsausschuss. Der/Die Prüfungsteilnehmer/in erhält eine Benachrichtigung nach erfolgter Genehmigung seines/ihres Antrages per Mail.

Bei Ablehnung erhält der/die Prüfungsteilnehmer/in eine Begründung, die als Grundlage zur Änderung des Projektantrages und damit zur Erreichung der Konformität mit den Anforderungen genutzt werden kann. Vom Prüfungsausschuss festgelegte Auflagen sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Bearbeitungszeiten einschließlich Dokumentation

Laut Ausbildungsverordnung ergeben sich für die Berufe folgende Bearbeitungszeiten:

Anlagenmechaniker/-in höchstens 18 Stunden
Elektroniker/in für Automatisierungstechnik höchstens 18 Stunden
Elektroniker/in für Betriebstechnik höchstens 18 Stunden
Elektroniker/in für Geräte und Systeme höchstens 20 Stunden
Industriemechaniker/-in höchstens 18 Stunden
Konstruktionsmechaniker/-in höchstens 18 Stunden
Mechatroniker/in höchstens 20 Stunden
Zerspanungsmechaniker/-in höchstens 15 Stunden

Eine Unterschreitung der Bearbeitungszeit ist bis zu 1/3 möglich. Der Nachweis der tatsächlichen Bearbeitungszeit in den einzelnen Bearbeitungsphasen des betrieblichen Auftrages erfolgt direkt in der Dokumentation.

Hinweis: Während der Bearbeitung des betrieblichen Auftrages ist der Prüfungsausschuss nicht anwesend!

Zeitraum für die Durchführung

Der betriebliche Auftrag wird vor der schriftlichen Prüfung durchgeführt. Nach der Genehmigung des Antrages zum betrieblichen Auftrag kann mit der Bearbeitung begonnen werden. Der späteste Termin zur Abgabe der Dokumentation ist durch das Datum der schriftlichen Abschlussprüfung vorgegeben.

Die Bearbeitung des betrieblichen Auftrages sollte in dem Zeitraum von Ende September bis November bei einer Winterprüfung und in dem Zeitraum von Ende März bis April bei einer Sommerprüfung durchgeführt werden. Der geplante Durchführungszeitraum ist auf dem Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages anzugeben.

Aufbau der Dokumentation

  • Deckblatt (inkl. Thema des betrieblichen Auftrages, Bild des fertiggestellten Auftrages (wenn möglich), Name des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin, Ausbildungsberuf, Ausbildungsbetrieb, Kennzeichnung Original und Kopie
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe
  • Der vom Prüfungsausschuss online genehmigte Antrag einschließlich der Entscheidungshilfe
  • Beschreibung des betrieblichen Auftrages (Der vorgegebene Umfang soll nicht überschritten werden. Es sind die tatsächlichen Bearbeitungszeiten anzugeben.)
  • Formvorlage „Persönliche Erklärung zum betrieblichen Auftrages“
  • Technische Unterlagen zum betrieblichen Auftrag (pro Bearbeitungsphase mindestens eine praxisbezogene Unterlage z.B. Materialentnahmescheine, Materialliste, Montage-/Demontagepläne, Prüfprotokolle, Betriebsanleitungen, etc.). Alle vom Prüfling nicht selbständig erstellten Dokumente sind zu kennzeichnen.

Hinweis: Die Dokumentation ist in einem Schnellhefter abzulegen.(ungebunden; kein Ordner; keine Folien)

Abgabe der Dokumentation

Die Dokumentation des betrieblichen Auftrages ist vom Prüfling in 4-facher Ausfertigung (1 Original und 3 Kopien) zur schriftlichen Prüfung bei der zuständigen Aufsicht abzugeben. Zusätzlich ist eine PDF-Datei (maximal 50MB) im Azubi-Infocenter hochzuladen (Termin: bis zum Tag der schriftlichen Prüfung). Eine 5. Ausfertigung der Dokumentation verbleibt beim Prüfling. Eine termingerechte und ordnungsgemäße Übergabe der Dokumentation durch den/die Prüfungsteilnehmer/in ist sicherzustellen.

Fachgespräch

Gemäß der Ausbildungsordnung wird auf Basis der eingereichten Dokumentation mit dem Prüfling ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten geführt. Dazu bringt der Prüfling ein eigenes Exemplar der Dokumentation mit. Zu Beginn sollte der Prüfling seinen betrieblichen Auftrag kurz mündlich vorstellen (max. 5 Minuten). Eine Präsentation des betrieblichen Auftrages ist nicht vorgesehen! Bewertet werden durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zum betrieblichen Auftrag.

Das Fachgespräch wird nach der schriftlichen Prüfung durchgeführt. Dazu wird gesondert durch die IHK Ostbrandenburg eingeladen. Der Zeitraum für das Fachgespräch liegt zwischen Juni und August in einer Sommerprüfung und zwischen Januar und Februar in einer Winterprüfung.