Anlagenmechaniker/-in
Allgemeines
Arbeitsgebiet:
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen sind in der Herstellung, der Erweiterung, der Instandhaltung oder im Umbau von Anlagen im Bereich des Anlagen-, Apparate- und Behälterbaus, der Prozessindustrie, der Versorgungstechnik sowie der Lüftungstechnik tätig.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Metallindustrie
Berufliche Qualifikationen:
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen
Kodifizierte Zusatzqualifikationen:
Industrie 4.0 und digitales Arbeiten nehmen Einzug in die Ausbildung der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers. Zum 1. August 2018 wurden diese Ausbildungsordnungen teilnovelliert. Ein Bestandteil der Teilnovellierung war die Aufnahme von optionalen kodifizierten Zusatzqualifikation. Lesen Sie hier mehr dazu.
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
Inkrafttreten: 01.08.2018
Berufsschule:
alle Landkreise und Frankfurt (Oder)
Oberstufenzentrum II Barnim
Abteilung 1 - Metall- / Elektrotechnik Alexander-von-Humboldt-Straße 40 16225 Eberswalde Tel.: (0 33 34) 6 39 70 Fax: (0 33 34) 63 97 19 E-Mail: osz2-sekretariat@barnim.de
Modul zur Einstiegsqualifizierung (EQ):
Metall - Bauteileherstellung
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall, Technischer Betriebwirt (IHK)/ Technische Betriebwirtin (IHK) |
Ausbildungsschwerpunkte
Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerinnen werden in fünf Einsatzgebieten ausgebildet:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
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Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2
Entsprechend der Verordnung der industriellen Metallberufe vom 23. Juli 2007 muss der Prüfling zur Abschlussprüfung Teil 2 im Rahmen des Prüfungsbereiches Arbeitsauftrag zwischen einem "Betrieblichen Auftrag" oder einer "Praktischen Aufgabe" wählen. Während der Inhalt der praktischen Aufgabe durch die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) vorgegeben ist, muss für den betrieblichen Auftrag eigens ein Thema digital eingereicht und genehmigt werden. Alle dafür notwendigen Schritte/Unterlagen sind nachfolgend aufgeführt.
Betrieblicher Auftrag
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen
Mit der Teilnovellierung der Ausbildungsverordnungen der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers am 01. August 2018 wurde die Möglichkeit aufgenommen, optional eine Prüfung in kodifizierten Zusatzqualifikationen abzulegen. Alle Informationen dazu finden Sie hier oder unter dem Punkt “Weitere Informationen”.
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