Nr. 3182094
Recht

Außergerichtliche Konfliktlösung

Schlichtung
Schlichtung
Recht
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Bei Abschluss eines Vertrages können sich die Parteien darauf verständigen, im Falle von Streitigkeiten zunächst ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, wie z.B. eine Schlichtung oder Mediation, durchzuführen.

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Außergerichtliche Konfliktlösung