Recht

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten kann bei Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend gemacht wird, angerufen werden.
Sie ist zuständig bei Konflikten zwischen Kaufleuten untereinander oder zwischen einem Kaufmann und einem Wettbewerbsverein. Rechts- und Verfahrensgrundlage sind § 15 UWG sowie die Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Das Verfahren vor der Einigungsstelle ist dadurch sehr praxisnah, dass sie neben dem Vorsitzenden (Jurist) noch mit zwei Beisitzern, die Gewerbetreibende sind, besetzt sind. Zudem ist das Verfahren schnell und kostengünstig.