Schlichtung

Schiedsgericht der IHK

Das Schiedsgericht unserer IHK ist ein Angebot an alle Gewerbetreibenden, Streitigkeiten und Konflikte außergerichtlich beizulegen.
Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten. Es wird aber nur tätig, wenn die Parteien seine Zuständigkeit vereinbart haben oder wenn beide Parteien erklären, dass sie sich dem Spruch des Schiedsgerichts unterwerfen wollen.
Vorsitzender des Schiedsgerichts ist Dr. Hans Oehlers, Vizepräsident am Oberlandesgericht Oldenburg. Der Verfahrensablauf ist in der Schiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichts der Oldenburgischen IHK rechtlich geregelt. Weitere Informationen bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS).
Das Schiedsgericht der IHK besteht seit 1948.