Berufe von A-Z

Baustoffprüfer/-in

Branchen/Betriebe

Baustoffprüfer sind in Unternehmen der Bauwirtschaft, der Betonfertigteilindustrie, des Tiefbaus, Beton- und Asphaltwerke sowie Überwachungseinrichtungen (mit geo-, asphalt- oder bautechnischen Untersuchungen) beschäftigt.

Berufliche Fähigkeiten

  • fertigen Regelwerke für Bauprodukte, Baurohstoffe, Böden, Altlasten und Recyclingmaterialien an
  • prüfen und kontrollieren die Qualität von Baustoffen, Rohstoffe, Bauprodukten, Gebrauchseigenschaften von Böden und Recyclingmaterialien
  • bereiten Proben vor, stellen Proben her und führen Proben durch
  • führen Messungen und Prüfungen durch
  • verarbeiten Daten, werten sie aus, bereiten sie auf und dokumentieren diese
  • kontrollieren und bewerten Arbeitsergebnisse
  • erläutern erbrachte Prüfleistungen und Prüfergebnisse im Kundengespräch
  • wenden Labortechnik an
  • handhaben Laborgeräte und Einrichtungen und halten diese instand
  • wenden Arbeitsstoffe, Baurohstoffe, Bindemittel, Mischungen und Recyclingmaterialien an
  • richten Arbeitsplätze ein
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

Berufsschule

Staatl. Berufsschule Selb
Weißenbacher Str. 60, 95100 Selb
www.bbz-pp.de

Prüfungen

Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen statt.
Den Termin der praktischen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin, schriftlich. Die praktischen Abschlussprüfungen Teil 2 finden in der Sommerprüfung ca. 4 Wochen vor den Sommerferien und in der Winterprüfung im Januar statt.
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der PAL.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).