Ausbildungsende
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungsdauer. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann der Auszubildene einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen. Auf ihr Verlangen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Weitere Beendigungsgründe:
- Kündigung des Ausbildungsverhältnisses (vor Ausbildungsbeginn, in der Probezeit, nach der Probezeit
- durch einen Aufhebungsvertrag
- Insolvenz bzw. Betriebsaufgabe
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).