Zeitschriftenverlage
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
35 Std.
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38 Std.
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40 Std.
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im 1. Ausbildungsjahr
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815 €
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885 €
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931 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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885 €
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961 €
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1.011 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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960 €
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1.042 €
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1.097 €
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Stand: 01.08.2018
Gültigkeit: 01.04.2017
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 35 Stunden
Gültigkeit: 01.04.2017
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 35 Stunden
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).