Steuerberater
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
im 1. Ausbildungsjahr
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1.100 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.200 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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1.300 €
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Stand: 01.08.2023
Gültigkeit: ab 01.08.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: k.A.
Gültigkeit: ab 01.08.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: k.A.
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.