Schrott-Recycling-Wirtschaft
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
37 Std. | |
im 1. Ausbildungsjahr
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959 € |
im 2. Ausbildungsjahr
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998 € |
im 3. Ausbildungsjahr
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1.063 € |
im 4. Ausbildungsjahr
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1.119 € |
Stand: 01.09.2019
Gültigkeit: 01.09.2019
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 37 Stunden
Gültigkeit: 01.09.2019
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 37 Stunden
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).