Ausbildung
Gültigkeit: ab 01.08.2025
Gültigkeit: ab 01.08.2026
Personaldienstleistungs-kaufmann/-frau Bundesverband Zeitarbeit - GVP
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (BAP Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) (Angaben ohne Gewähr).
Gültigkeit: ab 01.08.2025
Geltungsbereich: Niedersachsen
| im 1. Ausbildungsjahr |
1.041 €
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| im 2. Ausbildungsjahr |
1.128 €
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| im 3. Ausbildungsjahr |
1.231 €
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Gültigkeit: ab 01.08.2026
Geltungsbereich: Niedersachsen
| im 1. Ausbildungsjahr |
1.067 €
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| im 2. Ausbildungsjahr |
1.157 €
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| im 3. Ausbildungsjahr |
1.262 €
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