Personaldienstleistungs-kaufmann/-frau Bundesverband Zeitarbeit - GVP

Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (BAP Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) (Angaben ohne Gewähr).

im 1. Ausbildungsjahr
1.013 €
im 2. Ausbildungsjahr
1.100 €
im 3. Ausbildungsjahr
1.203 €
Gültigkeit: ab 01.08.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.