Öffentlicher Dienst
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
Geltungsbereich: Bund und Gemeinden
BBiG | Pflege | |
im 1. Ausbildungsjahr | 1.218 € | 1.341 € |
im 2. Ausbildungsjahr | 1.268 € | 1.402 € |
im 3. Ausbildungsjahr | 1.314 € | 1.503 € |
im 4. Ausbildungsjahr | 1.378 € |
Stand: 13.05.2025
Gültigkeit: ab 01.04.2024
Geltungsbereich: Bund und Gemeinden
Tarifliche Arbeitszeit: k.A.
Gültigkeit: ab 01.04.2024
Geltungsbereich: Bund und Gemeinden
Tarifliche Arbeitszeit: k.A.
Geltungsbereich: Länder
BBiG | Pflege | |
im 1. Ausbildungsjahr | 1.237 € | 1.381 € |
im 2. Ausbildungsjahr | 1.291 € | 1.447 € |
im 3. Ausbildungsjahr | 1.341 € | 1.553 € |
im 4. Ausbildungsjahr | 1.410 € |
Stand: 13.05.2025
Gültigkeit: ab 01.02.2025
Geltungsbereich: Länder
Tarifliche Arbeitszeit: k.A.
Gültigkeit: ab 01.02.2025
Geltungsbereich: Länder
Tarifliche Arbeitszeit: k.A.
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.