Metall- und Elektroindustrie Niedersachsen
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
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im 1. Ausbildungsjahr |
1.332 €
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im 2. Ausbildungsjahr |
1.366 €
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im 3. Ausbildungsjahr |
1.400 €
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im 4. Ausbildungsjahr |
1.434 €
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Stand: 09.05.2025
Gültigkeit: ab 01.01.2025
Geltungsbereich: Unterweser, Nord-West-Niedersachsen
Gültigkeit: ab 01.01.2025
Geltungsbereich: Unterweser, Nord-West-Niedersachsen
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im 1. Ausbildungsjahr |
1.373 €
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im 2. Ausbildungsjahr |
1.408 €
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im 3. Ausbildungsjahr |
1.443 €
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im 4. Ausbildungsjahr |
1.478 €
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Stand: 09.05.2025
Gültigkeit: ab 01.04.2026
Geltungsbereich: Unterweser, Nord-West-Niedersachsen
Gültigkeit: ab 01.04.2026
Geltungsbereich: Unterweser, Nord-West-Niedersachsen
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).