Kraftfahrzeuggewerbe
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
36 Std.
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im 1. Ausbildungsjahr
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915 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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985 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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1.096 €
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im 4. Ausbildungsjahr
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1.151 €
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Stand: 01.11.2023
Gültigkeit: ab 01.11.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 36 Stunden
Gültigkeit: ab 01.11.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 36 Stunden
36 Std.
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im 1. Ausbildungsjahr
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980 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.050 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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1.161 €
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im 4. Ausbildungsjahr
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1.216 €
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Stand: 24.11.2023
Gültigkeit: ab 01.10.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 36 Stunden
Gültigkeit: ab 01.10.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 36 Stunden
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).