Kraftfahrzeuggewerbe

Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
36 Std.
im 1. Ausbildungsjahr
915 €
im 2. Ausbildungsjahr
985 €
im 3. Ausbildungsjahr
1.096 €
im 4. Ausbildungsjahr
1.151 €
Stand: 01.11.2023
Gültigkeit: ab 01.11.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 36 Stunden
36 Std.
im 1. Ausbildungsjahr
980 €
im 2. Ausbildungsjahr
1.050 €
im 3. Ausbildungsjahr
1.161 €
im 4. Ausbildungsjahr
1.216 €
Stand: 24.11.2023
Gültigkeit: ab 01.10.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 36 Stunden

Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).