Immobilienwirtschaft
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
37 Std. | |
1. Ausbildungsjahr | 1.140 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.250 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.360 € |
Gültigkeit: ab 01.07.2024
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Tarifliche Arbeitszeit: 37 Stunden
37 Std. | |
1. Ausbildungsjahr | 1.170 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.280 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.390 € |
Gültigkeit: ab 01.02.2025
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Tarifliche Arbeitszeit: 37 Stunden
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).