Holz- und Kunststoffverarbeitung
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
35 Std.
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im 1. Ausbildungsjahr
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930 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.010 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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1.090 €
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im 4. Ausbildungsjahr
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1.120 €
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Stand: 10.05.2022
Gültigkeit: ab 01.07.2022 – 30.06.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 35 Stunden
Gültigkeit: ab 01.07.2022 – 30.06.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 35 Stunden
35 Std.
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im 1. Ausbildungsjahr
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960 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.050 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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1.140 €
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im 4. Ausbildungsjahr
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1.170 €
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Stand: 10.05.2022
Gültigkeit: ab 01.07.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 35 Stunden
Gültigkeit: ab 01.07.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 35 Stunden
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).