Hotel- und Gaststättengewerbe (Oldenburgische IHK)
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
40 Std. | |
im 1. Ausbildungsjahr
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945 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.060 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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1.180 €
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Stand: 11.09.2024
Gültigkeit: 01.06.2024
Geltungsbereich: Bereich der Oldenburgischen IHK
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Gültigkeit: 01.06.2024
Geltungsbereich: Bereich der Oldenburgischen IHK
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
40 Std. | |
im 1. Ausbildungsjahr
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985 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.100 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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1.230 €
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Stand: 11.09.2024
Gültigkeit: 01.06.2025
Geltungsbereich: Bereich der Oldenburgischen IHK
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Gültigkeit: 01.06.2025
Geltungsbereich: Bereich der Oldenburgischen IHK
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
40 Std. | |
im 1. Ausbildungsjahr
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1.020 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.145 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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1.275 €
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Stand: 11.09.2024
Gültigkeit: 01.01.2026
Geltungsbereich: Bereich der Oldenburgischen IHK
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Gültigkeit: 01.01.2026
Geltungsbereich: Bereich der Oldenburgischen IHK
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.