Haus- und Versorgungstechnik
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
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im 1. Ausbildungsjahr |
960 €
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im 2. Ausbildungsjahr |
1.045 €
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im 3. Ausbildungsjahr |
1.100 €
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im 4. Ausbildungsjahr |
1.175 €
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Stand: 01.05.2025
Gültigkeit: 01.05.2025 - 30.04.2025
Geltungsbereich: Niedersachsen
Gültigkeit: 01.05.2025 - 30.04.2025
Geltungsbereich: Niedersachsen
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im 1. Ausbildungsjahr |
990 €
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im 2. Ausbildungsjahr |
1.075 €
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im 3. Ausbildungsjahr |
1.150 €
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im 4. Ausbildungsjahr |
1.225 €
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Stand: 01.05.2025
Gültigkeit: ab 01.05.2026
Geltungsbereich: Niedersachsen
Gültigkeit: ab 01.05.2026
Geltungsbereich: Niedersachsen
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.