Glasindustrie
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
im 1. Ausbildungsjahr
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733 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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808 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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907 €
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im 4. Ausbildungsjahr
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993 €
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Stand: 01.01.2020
Gültigkeit: ab 01.09.2020
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit:
Gültigkeit: ab 01.09.2020
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit:
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).