Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
Bei einem zweijährigen Ausbildungsvertrag
40 Std. | |
im 1. Ausbildungsjahr
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1.020 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.240 €
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Bei einem dreijährigen Ausbildungsvertrag
40 Std. | |
im 1. Ausbildungsjahr
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1.020 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.130 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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1.240 €
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Stand: 20.10.2021
Gültigkeit: ab 01.07.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Gültigkeit: ab 01.07.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Bei einem zweijährigen Ausbildungsvertrag
40 Std. | |
im 1. Ausbildungsjahr
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1.060 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.290 €
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Bei einem dreijährigen Ausbildungsvertrag
40 Std. | |
im 1. Ausbildungsjahr
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1.060 €
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im 2. Ausbildungsjahr
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1.180 €
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im 3. Ausbildungsjahr
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1.290 €
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Stand: 24.11.2023
Gültigkeit: ab 01.07.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Gültigkeit: ab 01.07.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 40 Stunden
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.