Floristen

Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
39 Std.
im 1. Ausbildungsjahr
850 €
im 2. Ausbildungsjahr
950 €
im 3. Ausbildungsjahr
1.050 €
Stand: 01.08.2024
Gültigkeit: 01.08.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 39 Stunden
39 Std.
im 1. Ausbildungsjahr
900 €
im 2. Ausbildungsjahr
1.000 €
im 3. Ausbildungsjahr
1.100 €
Stand: 01.08.2024
Gültigkeit: 01.08.2025
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 39 Stunden
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 27 Werktage bzw. 25 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).