Floristen
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
39 Std.
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im 1. Ausbildungsjahr |
850 €
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im 2. Ausbildungsjahr |
950 €
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im 3. Ausbildungsjahr |
1.050 €
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Stand: 01.08.2024
Gültigkeit: 01.08.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 39 Stunden
Gültigkeit: 01.08.2024
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 39 Stunden
39 Std.
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im 1. Ausbildungsjahr |
900 €
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im 2. Ausbildungsjahr |
1.000 €
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im 3. Ausbildungsjahr |
1.100 €
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Stand: 01.08.2024
Gültigkeit: 01.08.2025
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 39 Stunden
Gültigkeit: 01.08.2025
Geltungsbereich: Niedersachsen
Tarifliche Arbeitszeit: 39 Stunden
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 27 Werktage bzw. 25 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 27 Werktage bzw. 25 Arbeitstage (Angabe ohne Gewähr).