Ausbildung
Gültigkeit: ab 01.01.2023
Feinkeramische Industrie
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
Gültigkeit: ab 01.01.2023
Geltungsbereich: Niedersachsen
| im 1. Ausbildungsjahr |
1.007 €
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| im 2. Ausbildungsjahr |
1.074 €
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| im 3. Ausbildungsjahr |
1.156 €
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| im 4. Ausbildungsjahr |
1.214 €
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