Elektro-Handwerk
Die Ausbildungsvergütung kann sich auf Grund tariflicher Vereinbarungen von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Tarifinformationen erhalten Sie über den für Ihre Branche zuständigen Verband (Angaben ohne Gewähr).
im 1. Ausbildungsjahr | 900 € |
im 2. Ausbildungsjahr | 1.000 € |
im 3. Ausbildungsjahr | 1.100 € |
im 4. Ausbildungsjahr | 1.200 € |
Stand: 09.05.2025
Gültigkeit: 01.08.2025
Geltungsbereich: Niedersachsen
Gültigkeit: 01.08.2025
Geltungsbereich: Niedersachsen
Urlaubsanspruch
Der Mindesturlaub für Jugendliche richtet sich nach § 19 JArbSchG.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.