Berufe von A-Z

Technische/r Produktdesigner/-in

Neue Hinweise für die Praxis zur Vermaßung in den Abschlussprüfungen: Durch die DIN EN ISO 8015 „Geometrische Produktspezifikation (GPS) – Grundlagen – Konzepte, Prinzipien und Regeln“ hat sich die Bemaßung und Tolerierung von Bauteilen in technischen Zeichnungen verändert. Die Änderungen werden künftig in den PAL-Prüfungen, zunächst insbesondere bei den Technischen Produktdesignern  umgesetzt. Die Informationen für die Praxis beschreiben die Änderungen und geben Hinweise für die Ausbildung und Prüfung.

Informationen zum Ausbildungsberuf

Technische Produktdesigner werden in folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
  • Produktgestaltung und –konstruktion
  • Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Technische Produktdesigner entwickeln Produkte unter Einsatz modernster Technologien. Zu ihren Aufgaben gehört das Detaillieren und Ändern von Zeichnungen sowie das Erstellen von 3D-Konstruktionen. Sie arbeiten dabei häufig mit 3D-CAD-Verfahren. Sie planen und koordinieren Konstruktionsprozesse und kontrollieren Arbeitsergebnisse.
Hinweis: Im Ausbildungsvertrag müssen die jeweiligen Fachrichtungen Produktgestaltung und -konstruktion oder Maschinen- und Anlagenkonstruktion eingetragen werden.

Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
  • Arbeitsplanung und –organisation
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Kundenorientierung
  • Erstellen und Anwenden technischer Dokumente
  • Rechnergestützt Konstruieren
  • Unterscheiden von Werkstoffen
  • Unterscheiden von Fertigungsverfahren und Montagetechniken
  • Ausführen von Berechnungen
  • Beurteilen von Werk- und Hilfsstoffen
  • Produktentwicklung
  • Auswählen von Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken
  • Ausführen von Simulationen

Technische Produktdesigner - 
Maschinen- und Anlagenkonstruktion

Der Ausbildungsberuf Technischer Zeichner in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik wurde in das neue Berufsbild integriert.

Branchen/Betriebe

Technische Produktdesigner in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion arbeiten in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Industrieunternehmen, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleistern, insbesondere des Maschinen- und Anlagenbaues, des Apparatebaus, des Schiff-, Fahrzeug-und Flugzeugbaus sowie der Verpackungsindustrie.

Fertigkeiten und Kenntnisse

  • Ändern und Prüfen von Werkstoffeigenschaften
  • Erstelllen von Konstruktionen
  • Fertigungstechnik
  • Füge- und Montagetechnik
  • Steuerungs- und Elektrotechnik

Fachspezifische Qualifikationen

  • Entwerfen und Konstruieren von Produkten und technischen Erzeugnissen
  • Erstellen von 3D-CAD-Datensätzen sowie technischen Dokumentationen
  • Zuordnen von Werk-und Hilfsstoffen
  • Anwenden branchenspezifischer Werkstoffnormen
  • Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken
  • Anfertigen technischer Begleitunterlagen
  • Grundlagen der Steuerungs- und Elektrotechnik
  • Durchführen von Konstruktionsdetaillierungen
  • Planen, Organisieren und Koordinieren von Arbeitsabläufen
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken

Technische Produktdesigner - 
Produktgestaltung und -konstruktion

Der Ausbildungsberuf Technischer Zeichner in der Fachrichtung Holztechnik und der Technische Produkdesigner (VO 2005) wurden in das neue Berufsbild integriert.

Branchen/Betriebe

Technische Produktdesigner in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion arbeiten in Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen von Industrieunternehmen, Konstruktionsbüros und Ingenieurdienstleistern, insbesondere des Automobil-, Flugzeug-, Möbel- und Innenausbaus, der Medizintechnik sowie der Konsumgüter- und Verpackungsindustrie.

Fertigkeiten und Kenntnisse

  • Gestalten und Entwerfen von Objekten
  • Konstruieren mit Freiformflächen
  • Konstruieren von Objekten
  • Simulation und Präsentation

Fachspezifische Qualifikationen

  • Entwerfen und Konstruieren von Produkten und technischen Erzeugnissen
  • Erstellen von 3D-CAD-Datensätzen und technischen Dokumentationen
  • Zuordnen von Werk-und Hilfsstoffen
  • Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren und Montagetechniken
  • Anfertigen technischer Unterlagen sowie Pflege und Verwaltung dieser Unterlagen
  • Anwenden betriebsspezifischer Simulationsverfahren
  • Erstellen von Präsentationen
  • Planung und Organisation von Arbeitsabläufen
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3,5 Jahre.

Berufsschule

Die Technischen Produktdesigner werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam beschult. Ab dem dritten Jahr gibt es eine Binnendifferenzierung. Das heißt, der Technische Produktdesigner/Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion wird über 3,5 Jahre in Oldenburg beschult.
Bildungszentrum für Technik und Gestaltung der Stadt Oldenburg
Ehnerstr. 132, 26122 Oldenburg
www.bztg-oldenburg.de
Die Technischen Produktdesigner/Fachrichtung Produktgestaltung- und konstruktion, werden ab dem 3. Ausbildungsjahr in Fachklassen anderer Berufsbildender Schulen übergehen. Diese werden an den Berufsbildenden Schule in Verden oder Osnabrück angeboten.
Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück
Brinkstraße 17, 49080 Osnabrück
www.bbs-os-brinkstr.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Verden
Neue Schulstr. 5, 27283 Verden/ Aller
www.bbsverden.de
Bildungszentrum für Technik und Gestaltung
Straßburger Straße 2, 26123 Oldenburg
www.bztg-oldenburg.de
Adolf-Kolping-Schule
Klappenhakenstr. 22, 49393 Lohne
www.berufsschule-lohne.de

Prüfungen

Im Beruf des Technischen Produktdesigners wird die Abschlussprüfung in der gestreckten Prüfungsform durchgeführt. Der Teil 1 der Abschlussprüfung findet in der Regel nach 1,5 Jahren und der Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung statt. Die Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 30 Prozent in die Entnote ein.
Wird in der Abschlussprüfung Teil 2 im praktischen Prüfungsteil der betriebliche Auftrag gewählt, wird das Antrags- und Genehmigungsverfahren einschließlich der Dokumentation über das Internet abgewickelt. Bitte nutzen Sie hierfür unser System Prüfungsantrag- und dokumentation online (PAO).
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen statt.
Den Termin der Fachgespräche erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen vor dem jeweiligem Termin, schriftlich. Die Abschlussprüfungen Teil 2 finden in der Sommerprüfung in der Regel vor den Sommerferien und in der Winterprüfung im Januar statt.
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
Hinweis: Weitere Informationen für die Praxis sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der PAL.

Prüfungshinweise zum Betrieblichen Auftrag oder PAL-Prüfungsprodukt

Ein wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfungen Teil 2 ist der "Betriebliche Auftrag" oder das "PAL Prüfungsprodukt". Der Prüfling kann zwischen beiden Prüfungsteilen wählen. Dieser wird dann vom Prüfling im Sinne einer Projektarbeit bearbeitet.
Die Aufgaben für den betrieblichen Auftrag muss der Auszubildende vor der Durchführung vom Prüfungsausschuss genehmigen lassen. Als Orientierungshilfe können dabei die exemplarischen Musteraufträge dienen, die eine DIHK-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von betrieblichen Praktikern und IHK-Mitarbeitern entwickelt hat. Die Musteraufträge und spezielle Prüfungshinweise finden Sie im Downloadbereich. Die Anmeldung und Antragstellung erfolgt ausschließlich über das IHK-Onlinesystem-PAO.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).