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Nr. 3353338
Berufe von A-Z
Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Die Ausbildungsverordnungen der Gastgewerblichen Berufe wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Ausbildungsordnungen sind am 01.08.2022 in Kraft getreten.
Im Mittelprunkt des beruflichen Handelns stehen weiterhin die Gastorientierung und die Gastzufriedenheit. In den dreijährigen Berufen gehören zu den vorgenommenen Aktualisierungen auch neue Berufsbildpositionen für die „Anleitung und Führung von Mitarbeitern“, die „digitalisierte Arbeitswelt“ sowie „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“. In diesem Zusammenhang sind beim BiBB praktische Umsetzungshilfen zu den Hotel- und Gastronomieberufen erschienen.
Restaurantfachleute bedienen und betreuen die Gäste, sie arbeiten im Restaurant, am Buffet, in der Bar und sorgen dort für das entsprechende Ambiente, sprechen Empfehlungen aus, servieren Speisen und Getränke, erstellen die Rechnungen und kassieren.
Als Repräsentanten des Hauses sind sie für das Wohl der Gäste verantwortlich. Restaurantfachleute beraten die Kunden, planen, kalkulieren und organisieren Veranstaltungen, führen diese auch durch.
Die Berufsausbildung gliedert sich in berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin
Annahme und Einlagerung von Waren
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service
Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen
Herrichten und Pflegen von Gasträumen
Betreuung und Beratung von und Kommunikation mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am Getränkebuffet
Bedienung von Reservierungs- und Kassensystemen
Planung und Koordinierung von Serviceabläufen
Servicearbeiten am Tisch des Gastes
Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts
Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts
Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts und
Anleitung und Führung von Mitarbeitenden
Integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als “gestreckte Abschlussprüfung”. Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Teil 1 der Abschlussprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der AKA.
Den Termin der mündlichen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin, schriftlich. Die mündlichen Abschlussprüfungen finden in der Sommerprüfung ca. 4 Wochen vor den Sommerferien und in der Winterprüfung im Januar statt.
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).