Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Neuordnung: Die zweite Änderung der Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom 3. Juni 2016 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. August 2022 in Kraft. Die Verordnung können Sie sich im Bundesanzeiger aufrufen.
Arbeitsgebiet
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik realisieren als technische, organisatorische und gestalterische Dienstleister Veranstaltungen aller Art.
Sie planen und organisieren Veranstaltungen nach gestalterischen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gesichtspunkten. Sie beachten dabei Vorschriften für Versammlungsstätten, des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit.
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik wählen Geräte und Anlagen der Veranstaltungstechnik aus, bauen sie auf und bedienen sie. Sie setzen die Veranstaltungstechnik im Ablauf der Veranstaltung unter gestalterischen Gesichtspunkten ein. Sie stehen als Ansprechpartner und Berater für ihre Kunden zur Verfügung.
Branchen/Betriebe
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik werden in Dienstleitungsbetrieben, die Großveranstaltungen (Konzerte, Tagungen, Kongresse usw.) technisch und kaufmännisch planen, gestalten und durchführen, in Theaternsowie in Betreibern von Stadthallen, Kongress- und Tagungszentren beschäftigt.
Berufliche Fähigkeiten
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Konzipieren und Kalkulieren von Veranstaltungen
- Beurteilen der Sicherheit und der Infrastruktur von Veranstaltungsstätten
- Planen von Arbeitsabläufen; Zusammenarbeiten im Team
- Bereitstellen, Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen
- Sichern, Transportieren und Lagern von Geräten und Anlagen
- Aufstellen und Montieren von Veranstaltungsaufbauten, Bedienen von bühnen- und szenentechnischen Einrichtungen
- Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung
- Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beleuchtungs- und Projektionsanlagen
- Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beschallungsanlagen
- Aufnehmen und Übertragen von Bild, Ton und Daten
- Bewerten und Durchführen von Spezialeffekten
- Durchführen von Veranstaltungen
- wenden einschlägige technische Regelwerke und Normen der Versammlungs-stättenverordnung sowie Vorschriften des Datenschutzes, Urheber- und Persönlichkeitsschutzes an
- analysieren Kundenanforderungen, gestalten, konzipieren und kalkulieren Veranstaltungen, stimmen die Konzeption mit dem Kunden ab und beraten Kunden
- planen und organisieren veranstaltungstechnische Abläufe
- prüfen die örtlichen Gegebenheiten, wählen die erforderlichen Geräte und Anlagen aus und stellen sie bereit
- organisieren und prüfen die Energieversorgung
- bauen Podeste, Gerüste und Traversen auf (Rigging) und montieren Ausstattungsteile
- bauen Beleuchtungs-, Beschallungs- und Projektionseinrichtungen auf, richten sie ein und bedienen sie
- bauen Aufnahme- und Übertragungseinrichtungen für Bild, Ton und Daten auf, richten sie ein und bedienen sie
- führen Veranstaltungen durch.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Berufsschule
Der Berufsschulunterricht erfolgt an 1-2 Berufsschultagen pro Woche. In der Regel findet im ersten Ausbildungsjahr der Berufsschulunterricht an zwei Tagen und ab dem zweiten Ausbildungsjahr an einem Tag in der Woche statt.
Prüfungen
In diesem Ausbildungsberuf gibt es eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung.
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen statt.
Den Termin der praktischen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin, schriftlich. Die praktischen Abschlussprüfungen Teil 2 finden in der Sommerprüfung ca. 4 Wochen vor den Sommerferien und in der Winterprüfung im Januar statt.
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
Hinweis: Weitere Informationen für die Praxis sowie zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der PAL.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).