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Mitgliedschaft und Beitrag

Rund ums Thema Beitrag

Mitgliedschaft und Beitrag
Formular © Julien Eichinger/AdobeStock

Kleingewerbetreibende (KGTs) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) wie auch im Handelsregister (HR) eingetragene Unternehmen aus dem Bezirk der IHK Nord Westfalen können unsere neuen Online-Formulare nutzen. Teilen Sie uns Änderungen bezüglich des IHK-Beitrags mit und tragen Sie so zu einer schnelleren Bearbeitung bei.

Rund ums Thema Beitrag
Jemand hat Euro-Scheine und Münzen auf einen Haufen gelegt. © ElenaR/Fotolia

Der Mitgliedsbeitrag wird für ein bestimmtes Jahr erhoben. Die Höhe des Beitrags bemisst sich nach dem von der Finanzverwaltung festgesetzten Gewerbeertrag beziehungsweise nach dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen wird.

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Euroscheine © Baltazar/Fotolia

Die Vollversammlung hat im November 2024 eine rückwirkende Senkung der Grundbeitragssätze und des Umlagesatzes 2024 beschlossen. Die Änderungen sind der Nachtragswirtschaftssatzung 2024 zu entnehmen.

Besonderheiten
Geschäftsfrau im Gespräch mit einer anderen Frau © fizkes/Shutterstock

Der IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Der Grundbeitrag wird als unteilbarer Jahresbeitrag erhoben. Er ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der gewerbliche Betrieb nicht im ganzen Erhebungszeitraum oder nur mit einem Betriebsteil beitragspflichtig ist.

Besonderheiten
Frau mit Idee © ESB Professional/shutterstock

Nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende (unter anderem Kleingewerbetreibende (KGT) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)) sind nach § 3 Absatz 3 Satz 3 IHK-Gesetz beitragsfrei, wenn ihr Gewerbeertrag beziehungsweise (bzw.) falls kein Gewerbesteuer-Messbescheid ergangen ist, ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb die Freistellungsgrenze von 5.200 Euro nicht übersteigt.

Besonderheiten
Eine Justitia-Statue vor blauem Himmel. © Hans Joerg Nisch/Fotolia

Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann nach § 3 Absatz 3 Satz 9 des IHK-Gesetzes ein ermäßigter Grundbeitrag eingeräumt werden, sofern beide Gesellschaften derselben Industrie- und Handelskammer (IHK) angehören.

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jemand hält einen Paragrafen in die Höhe. Die Sonne steht im Gegenlicht © Robert Kneschke/AdobeStock

Kapitalgesellschaften sind auch während des Liquidationsverfahrens beitragspflichtige Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen.