Betriebsaufgabe und unterjährige Mitgliedschaft
Der IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Der Grundbeitrag wird als unteilbarer Jahresbeitrag erhoben. Er ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der gewerbliche Betrieb nicht im ganzen Erhebungszeitraum oder nur mit einem Betriebsteil beitragspflichtig ist.
Die Beitragspflicht wird durch die Eröffnung eines Liquidations- oder Insolvenzverfahrens nicht berührt.