Beitragserstattung 2024
Die Vollversammlung hat im November 2024 eine rückwirkende Senkung der Grundbeitragssätze und des Umlagesatzes für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen. Die Änderungen sind der Nachtragswirtschaftssatzung 2024 zu entnehmen.
Die Vollversammlung hat beschlossen, die Grundbeitragssätze 2024 rückwirkend für Kleingewerbetreibende und Komplementärgesellschaften jeweils um 10 Euro zu senken. Für im Handelsregister eingetragene Unternehmen reduzieren sich die Grundbeitragssätze um jeweils 20 Euro. Der Umlagesatz wird von 0,16 % auf 0,10 % gesenkt. Für Unternehmen ab 500 Beschäftigten erfolgt keine Änderung. Das sich hieraus ergebende Guthaben wird mit dem Beitragsbescheid für das Jahr 2025 verrechnet.