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Mitgliedschaft und Beitrag

Beitragsformulare

Kleingewerbetreibende (KGTs) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) wie auch im Handelsregister (HR) eingetragene Unternehmen aus dem Bezirk der IHK Nord Westfalen können unsere neuen Online-Formulare nutzen. Teilen Sie uns Änderungen bezüglich des IHK-Beitrags mit und tragen Sie so zu einer schnelleren Bearbeitung bei.
Mitgliedschaft & Beitrag
Würfel mit Aufdruck FAQ. © PhotographyByMK/Fotolia

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Thema IHK-Beitrag.

Rund ums Thema Mitgliedschaft
Mann am Schreibtisch mit Tablet-PC © Westend61/Fotolia

Freiberufler sind grundsätzlich nicht Mitglied der IHK. Ob eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt, entscheidet die Finanzverwaltung.

Besonderheiten
Eine Justitia-Statue vor blauem Himmel. © Hans Joerg Nisch/Fotolia

Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann nach § 3 Absatz 3 Satz 9 des IHK-Gesetzes ein ermäßigter Grundbeitrag eingeräumt werden, sofern beide Gesellschaften derselben Industrie- und Handelskammer (IHK) angehören.

Besonderheiten
Geschäftsfrau im Gespräch mit einer anderen Frau © fizkes/Shutterstock

Der IHK-Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Der Grundbeitrag wird als unteilbarer Jahresbeitrag erhoben. Er ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der gewerbliche Betrieb nicht im ganzen Erhebungszeitraum oder nur mit einem Betriebsteil beitragspflichtig ist.

Besonderheiten
Frau mit Idee © ESB Professional/shutterstock

Nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende (unter anderem Kleingewerbetreibende (KGT) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)) sind nach § 3 Absatz 3 Satz 3 IHK-Gesetz beitragsfrei, wenn ihr Gewerbeertrag beziehungsweise (bzw.) falls kein Gewerbesteuer-Messbescheid ergangen ist, ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb die Freistellungsgrenze von 5.200 Euro nicht übersteigt.