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Mitgliedschaft und Beitrag

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Würfel mit Aufdruck FAQ. © PhotographyByMK/Fotolia

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Thema IHK-Beitrag.

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Formular © Julien Eichinger/AdobeStock

Kleingewerbetreibende (KGTs) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) wie auch im Handelsregister (HR) eingetragene Unternehmen aus dem Bezirk der IHK Nord Westfalen können unsere neuen Online-Formulare nutzen. Teilen Sie uns Änderungen bezüglich des IHK-Beitrags mit und tragen Sie so zu einer schnelleren Bearbeitung bei.

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Statue steht auf Schreibtisch © Bits and Splits/AdobeStock

Die Industrie- und Handelskammern stehen für Selbstverwaltung statt Staatsverwaltung. Um öffentliche Aufgaben im Auftrag des Staates erfüllen zu können, sieht das Gesetz die Mitgliedschaft aller Gewerbetreibenden vor, sofern sie nicht ausschließlich einer anderen Kammer angehören.

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Taschenrechner und eine Hand © thodonal/AdobeStock

Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist für alle gewerblichen Unternehmen in Deutschland Pflicht – mit Ausnahme der Freiberufler, reinen Handwerker und landwirtschaftlichen Betriebe. Mit den Beiträgen der Mitglieder wird ein Großteil der Kosten der IHK gedeckt.