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Mitgliedschaft und Beitrag

Rund ums Thema Mitgliedschaft

Die Industrie- und Handelskammern stehen für Selbstverwaltung statt Staatsverwaltung. Um öffentliche Aufgaben im Auftrag des Staates erfüllen zu können, sieht das Gesetz die Mitgliedschaft aller Gewerbetreibenden vor, sofern sie nicht ausschließlich einer anderen Kammer angehören.
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Zu sehen ist ein Laptop. Ein Pfeil nach unten signalisiert einen Download. © TeacherPhoto/AdobeStock

Eine Bescheinigung über die IHK-Mitgliedschaft kann für die Vergabe öffentlicher Aufträge oder zur Vorlage bei Behörden sowie Unternehmen genutzt werden. Hier können Sie sie beantragen.

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Formular © Julien Eichinger/AdobeStock

Es empfiehlt sich, vor der Eintragung ins Handelsregister die grundlegenden firmenrechtlichen Fragen vorab mit der IHK zu klären. Denn dann geht es in aller Regel deutlich reibungsloser. Nutzen Sie unser Angebot für eine Beratung. Ein paar wenige Fragen beantworten und Sie bekommen Antwort.

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Jemand lässt Tropfen aus einer braunen Flasche auf einen Löffel tropfen © bilderbox/Fotolia

Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) hängen davon ab, ob ein Unternehmen gewerbesteuerpflichtig ist. Apotheken sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 30. Mai 1956 - 1 BvF 3/53, BVerfGE 5, 25) Gewerbebetriebe. Sie zahlen daher Gewerbesteuer und sind Mitglied in der IHK.

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Jemand schraubt eine Solaranlage auf einem Dach fest. © Marina Lohrbach/Fotolia

Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp sind rückwirkend ab 2022 keine IHK-Mitglieder mehr.

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Mann am Schreibtisch mit Tablet-PC © Westend61/Fotolia

Freiberufler sind grundsätzlich nicht Mitglied der IHK. Ob eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt, entscheidet die Finanzverwaltung.

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Ausbilder erklärt seinem Auszubildenden etwas © auremar/Fotolia

Werden zusätzlich zur handwerklichen Tätigkeit noch andere gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, sind Handwerksbetriebe häufig auch Mitglied bei der IHK.

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Eine Solaranlage wird auf ein Dach angebracht. © Simon Kraus/Fotolia

Unternehmen, die ausschließlich Land- oder Forstwirtschaft betreiben, sind daher nicht Mitglied der IHK.

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© bilderbox/Fotolia

Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht bei der IHK hängt davon ab, ob ein Unternehmen gewerbesteuerpflichtig ist.