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International

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen

Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen amtliche Bescheinigungen von Geschäftspapieren. Diese Dokumente, wie z.B. Ursprungszeugnisse, werden von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die elektronische Beantragung von Dokumenten das Standardverfahren ist. Die Beantragung über den manuellen Weg (postalisch oder persönlich in der IHK) stellt ein Sonderverfahren dar. Die unmittelbare Bearbeitung kann nicht immer sichergestellt werden.
Ursprungszeugnis und Bescheinigungen
Frau mit Idee © ESB Professional/shutterstock

Das Ursprungszeugnis weist das Ursprungsland konkreter Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs zum Beispiel erforderlich für die Kontrolle der Warenströme.

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen
Zu sehen sind mehrere Personen vor einem PC. Darüber liegt ein Schatten mit Login-Symbol. © thodonal/AdobeStock

Die elektronische Beantragung bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile: verkürzte Bearbeitungszeiten, eine komfortable und computerunterstützte Formularausfüllung sowie mehr Flexibilität in der Auftragsabwicklung.

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen
Hände tippen auf einem Laptop © Design_Stock_AdobeStock (KI-generiert)

Seit 2025 wurde das eUZweb um die Möglichkeit des Downloads des digitalen Ursprungszeugnisses und der dazugehörigen Bescheinigungen erweitert. Seitdem können Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen direkt digital heruntergeladen werden - schnell, papierlos und rechtssicher.

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen
Formular © Julien Eichinger/AdobeStock

Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen ist grundsätzlich nur dann zu beantragen, wenn die Zollbehörde des Importlandes oder der Kunde dies laut Kaufvertragsbedingungen ausdrücklich vorschreibt. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Ware versandbereit sein.

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen
Statue steht auf Schreibtisch © Bits and Splits/AdobeStock

Die Behörden zahlreicher Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen amtliche Bescheinigungen von Geschäftspapieren. Die Industrie- und Handelskammern stellen Bescheinigungen aus, die dem Außenwirtschaftsverkehr dienen - wenn diese Aufgaben nicht ausdrücklich anderen Stellen zugewiesen wurden.

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen
Ein grauer Kubus mit einem i darauf weist auf einen Informationspunkt hin. © tournee/Fotolia

Die Erklärung-IHK ist eine weitere Möglichkeit, den handelspolitischen Ursprung einer Ware nachzuweisen. Sie kann auch als Vorpapier für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses dienen.

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen

Der Begriff „Made in Germany“ gilt in vielen Branchen seit Langem als Nachweis besonders hoher Qualität. Die Bezeichnung hat sich zu einem sehr beliebten Marketinginstrument entwickelt. Dabei ist sie nicht geschützt. Inwieweit die Angabe benutzt werden darf, muss in jedem Einzelfall gesondert beantwortet werden.

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen

Im internationalen Warenverkehr wird häufig eine Aussage zum Ursprung einer Ware verlangt. Da es aber genaugenommen drei relevante Ursprungsbegriffe gibt, die miteinander nur wenig Berührungspunkte haben, ist der Ursprungsbegriff zunächst genauer zu definieren.

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen

Besser geht's nicht: Der Staat hält sich zurück und überlässt es den Unternehmen, die Angelegenheiten der Wirtschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Da es sich dabei größtenteils um Aufgaben handelt, deren Erledigung von allgemeinem Interesse ist, errichtete der Staat Industrie- und Handelskammern als öffentlich-rechtliche Einrichtungen - und zwar auf Initiative der Unternehmen in der Region.

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen

Seit dem 1. Mai 2016 wird der Zollkodex der Union vollständig angewendet. Damit ergeben sich auch minimale Änderungen bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen für den Export.