Nr. 3530624

Ursprungszeugnis und Bescheinigungen

Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen amtliche Bescheinigungen von Geschäftspapieren. Diese Dokumente, wie z.B. Ursprungszeugnisse, werden von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die elektronische Beantragung von Dokumenten das Standardverfahren ist. Die Beantragung über den manuellen Weg (postalisch oder persönlich in der IHK) stellt ein Sonderverfahren dar. Die unmittelbare Bearbeitung kann nicht immer sichergestellt werden.