Ursprungszeugnisse

(Langzeit-)Erklärung-IHK als Ursprungsnachweis

Bei der (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit, einem Kunden den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware nachzuweisen. Die Erklärung kann auch als Vorpapier verwendet werden, wenn zum Beispiel ein Ursprungszeugnis bei der IHK beantragt werden soll.
Sie kann von Unternehmen sowohl als Einzelerklärung als auch als Langzeiterklärung an Kunden abgegeben werden.

Erklärung-IHK für Ursprungserzeugnisse der EU

Diese Form des Ursprungsnachweises ist insbesondere für Unternehmen interessant, die keine Lieferantenerklärung gemäß Präferenzrecht abgeben können oder wollen, deren Produkte aber nach den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln des Zollkodex Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates der EU sind.

Erklärung-IHK für Drittlandswaren

Die Erklärung IHK kann auch für Drittlandswaren abgegeben werden. In diesem Fall muss die Erklärung durch den für den Antragsteller zuständige IHK bescheinigt werden. Die Ursprungsbescheinigung durch die IHK erfolgt wie bei der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, das bedeutet der Drittlandsursprung ist durch geeignete Vorpapiere nachzuweisen. 
Die (Langzeit-)Erklärung-IHK finden Sie als ausfüllbares Dokument unter „Weitere Informationen".