International
CBAM: Die CO2-Grenzausgleichsabgabe
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft große Teile der deutschen Industrie. Alle in der EU ansässigen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe seit 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden. Berichtspflichtig ist der Einführer (Zollanmelder) oder dessen indirekter Vertreter. Die erste Meldung musste Ende Januar 2024 abgegeben werden.
Aktuelle Meldungen
Europäische Kommission berichtigt Durchführungsverordnung zur Festlegung der CBAM-Standardwerte
Die Europäische Kommission hat zum 01.08.2026 CBAM-Standardwerte berichtigt. Die Berichtigungen betreffen insbesondere die Ergänzung und Korrektur fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnungen von Produktionswegen, die Angabe von Einheiten sowie die Berichtigung einzelner länderspezifischer Standardwerte und KN-Codes. Zudem wurden die Spalten mit den um Aufschläge erhöhten Standardwerten gestrichen. Die endgültigen Standardwerte einschließlich der Aufschläge werden innerhalb des CBAM-Registers auf Grundlage der in Anhang I festgelegten Standardwerte veröffentlicht. Die in Anhang I ausgewiesenen Werte für direkte und indirekte Emissionen haben lediglich informativen Charakter.
Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2026.
Die berichtigte Fassung der Anhänge können Unternehmen unter folgendem Link abrufen.
Die Europäische Kommission hat zum 01.08.2026 CBAM-Standardwerte berichtigt. Die Berichtigungen betreffen insbesondere die Ergänzung und Korrektur fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnungen von Produktionswegen, die Angabe von Einheiten sowie die Berichtigung einzelner länderspezifischer Standardwerte und KN-Codes. Zudem wurden die Spalten mit den um Aufschläge erhöhten Standardwerten gestrichen. Die endgültigen Standardwerte einschließlich der Aufschläge werden innerhalb des CBAM-Registers auf Grundlage der in Anhang I festgelegten Standardwerte veröffentlicht. Die in Anhang I ausgewiesenen Werte für direkte und indirekte Emissionen haben lediglich informativen Charakter.
Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2026.
Die berichtigte Fassung der Anhänge können Unternehmen unter folgendem Link abrufen.
EU-Kommission legt CBAM-Preis fest
Aktuell wird der CBAM-Preis quartalsweise festgelegt. Seit dem 6. Juli 2026 gilt für Wareneinfuhren im 2. Quartal ein Preis von 75,28€ pro Tonne.
Ab 2027 wird der Preis wöchentlich statt vierteljährlich festgelegt.
Weitere Informationen
Aktuell wird der CBAM-Preis quartalsweise festgelegt. Seit dem 6. Juli 2026 gilt für Wareneinfuhren im 2. Quartal ein Preis von 75,28€ pro Tonne.
Ab 2027 wird der Preis wöchentlich statt vierteljährlich festgelegt.
Weitere Informationen
Kostenloser CBAM-Rechner
„Die CBAM-Kosten können nun mit den veröffentlichten länder- und warenspezifischen Standardwerten sowie den Benchmarks und dem CO2-Preis ermittelt werden. CBAM-Rechner helfen dabei. Die national zuständigen Behörden haben bislang nur selten CBAM-Rechner zur Verfügung gestellt. Eine Ausnahme bilden die Niederlande, wir haben hier die englische Version dieses offiziellen Rechners verlinkt. Eine gezippte Excel-Datei muss heruntergeladen werden. Die Bedienung ist einfach, erforderlich sind lediglich die achtstellige Warennummer (CN-code), Ursprungsland, Jahr und das importierte Nettogewicht.“
Quelle: CBAM: CO2-Grenzausgleichsmechanismus - IHK Region Stuttgart
„Die CBAM-Kosten können nun mit den veröffentlichten länder- und warenspezifischen Standardwerten sowie den Benchmarks und dem CO2-Preis ermittelt werden. CBAM-Rechner helfen dabei. Die national zuständigen Behörden haben bislang nur selten CBAM-Rechner zur Verfügung gestellt. Eine Ausnahme bilden die Niederlande, wir haben hier die englische Version dieses offiziellen Rechners verlinkt. Eine gezippte Excel-Datei muss heruntergeladen werden. Die Bedienung ist einfach, erforderlich sind lediglich die achtstellige Warennummer (CN-code), Ursprungsland, Jahr und das importierte Nettogewicht.“
Quelle: CBAM: CO2-Grenzausgleichsmechanismus - IHK Region Stuttgart
Kontakt
Gerhard Laudwein
