CBAM

Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Betroffenheit prüfen:
  • Sie importieren in Anhang I der EU-Verordnung genannte Waren (die Warennummer ist maßgeblich und nichts anderes!) aus Staaten außerhalb der EU und
  • es ist keine Rückware, die Waren haben keinen Ursprung in Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein oder EU?
  • CBAM ist ein Thema für Sie
Konsequenzen:
  • Das Thema ist hochkomplex, die Vorbereitungszeit zu kurz und vieles unklar. Worin die Fragen bestehen, erfährt die EU-Generaldirektion TAXUD anscheinend gerne aus erster Hand von Ihnen, nachdem Vorschläge aus der Anhörung nicht umgesetzt worden sind.
  • Festlegung der innerbetrieblichen Zuständigkeiten für die Prüfung und Einhaltung der Meldepflichten. Je nach Bedeutung/Menge dieser Importe hat das Thema eine sehr unterschiedliche Priorität für die einzelnen Unternehmen
  • Nutzen Sie die e-Learning-Angebote der EU-Kommission, diese sorgen für etwas mehr Klarheit.
  • Übergangszeitraum: Zusammenstellung der Importe nach Ursprungsland, ggf. Produktionsstätte, sofern bekannt. Technischen Rahmen der Meldung und maßgebliche Standardwerte zusammenstellen.
  • Abstimmung mit Lieferanten hinsichtlich der Kalkulation der CO2-Emissionen erforderlich. Große ausländische Hersteller beschäftigen sich mit dem Thema, da alle EU-Importeure mit diesem Thema auf sie zukommen (werden).  Vieles ist immer noch unklar. Weiterführende Informationen enthalten die Leitlinien für Anlagenbetreiber in Drittländern sowie eine Excel-Vorlage zur Abfrage innerhalb der Lieferkette. Falls keine Werte vorliegen oder sich der Aufwand nicht lohnt, können zumindest kurzfristig Standardwerte verwendet werden.
  • Wann lohnt sich eine Berechnung/exakte Ermittlung gemäß Anhang IV der Verordnung, wann ist die Verwendung (höherer) Standardwerte sinnvoller?
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie den nichtpräferenziellen Ursprung dieser Waren kennen. Unbekannter Ursprung geht nicht mehr.