CBAM
Die Registrierung geschieht zur Zeit über das eu-einheitliche Nutzermanagement UUM&DS. Falls erforderlich gibt es hierfür ein E-Learning-Modul. In Deutschland erfolgt dieses Nutzermanagement über das Zoll-Portal der deutschen Zollverwaltung.
Registrierung
Die CBAM-Quartalsberichte müssen in das vorläufige CBAM-Register (provisional CBAM registry) hochgeladen bzw. im Register erstellt werden. Eine Anleitung zum CBAM-Register finden Sie hier. Die Berichtsstruktur, ein Beispiel und das Handbuch sind auf der Seite der EU-Kommission enthalten. Bislang gibt es nur Dokumente in englischer Sprache. Der Leitfaden für Importeure steht auf deutsch bereit.
Der Zugang zum CBAM-Register muss durch die national zuständige Behörde freigeschaltet werden. Dies ist in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Der Zugang zum Registrierungsportal läuft über das Zoll-Portal. Hintergrund ist, dass die erforderlichen Verknüpfungen mit den EU-Identitätsmanagement im Zoll-Portal durch den Zugang zum EU-Trader-Portal bereits umgesetzt sind.
Die Zugangsvoraussetzungen und -wege werden identisch mit denen des Trader-Portal der EU sein. Dies bedeutet, Unternehmen benötigen ein Unternehmenskonto im Zoll-Portal auf substantiellen Vertrauensniveau (ELSTER) sowie eine aktive EORI-Nummer für dieses Unternehmen. Bereits bestehende Zugänge können natürlich für CBAM genutzt werden Falls Importeure/CBAM-Melder noch nicht über diese Voraussetzungen verfügen, sollten sie diese beantragen.
Der Zugang zum CBAM-Register muss durch die national zuständige Behörde freigeschaltet werden. Dies ist in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Der Zugang zum Registrierungsportal läuft über das Zoll-Portal. Hintergrund ist, dass die erforderlichen Verknüpfungen mit den EU-Identitätsmanagement im Zoll-Portal durch den Zugang zum EU-Trader-Portal bereits umgesetzt sind.
Die Zugangsvoraussetzungen und -wege werden identisch mit denen des Trader-Portal der EU sein. Dies bedeutet, Unternehmen benötigen ein Unternehmenskonto im Zoll-Portal auf substantiellen Vertrauensniveau (ELSTER) sowie eine aktive EORI-Nummer für dieses Unternehmen. Bereits bestehende Zugänge können natürlich für CBAM genutzt werden Falls Importeure/CBAM-Melder noch nicht über diese Voraussetzungen verfügen, sollten sie diese beantragen.
Zugelassener CBAM-Anmelder
Die Durchführungsverordnung zum Registrierten Anmelder beim CBAM ist in Kraft. Das Anmeldemodul ist seit dem 31. März 2025 offen. Das heißt: Betroffene Unternehmen können nun einen Antrag auf Zulassung stellen, um ab dem 01.01.2026 den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders nachweisen und importieren zu können.
Die Durchführungsverordnung zum Registrierten Anmelder beim CBAM ist in Kraft. Das Anmeldemodul ist seit dem 31. März 2025 offen. Das heißt: Betroffene Unternehmen können nun einen Antrag auf Zulassung stellen, um ab dem 01.01.2026 den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders nachweisen und importieren zu können.
