Außenwirtschafts-Ticker
- EU präsentiert Online-Tool zu Seltenen Erden
- EU erhöht Zoll auf Waren mit russischem Ursprung
- DIHK veröffentlich Außenwirtschaftsreport 2025
- Neues Schweizer Meldeportal für Dienstleistungserbringer ab 17.03.2025
- Intrastat: Meldeschwelle für Importe und Exporte angehoben
- Neues Maßnahmenpaket zur Exportförderung
- Probleme bei KFZ-Exporten durch F-Gas-Verordnung
- Anwendungsbeginn der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr verschoben
- Aktualisierung der Anhänge der EG Dual-Use-Verordnung
- CBAM: Verwendung tatsächlicher Emissionsdaten
- Beglaubigung von Rechnungen und Ursprungszeugnissen auf der UAE MOFA-Seite
- Zoll-News
EU präsentiert Online-Tool zu Seltenen Erden
10. Juli 2025 | Das Tool soll die EU-Kommission befähigen, Probleme in Zusammenhang mit der chinesischen Exportkontrolle strukturiert anzusprechen.
Als Reaktion auf die verschärften Exportbedingungen für Seltene Erden hat die EU-Kommission ein neues, temporäres Online-Tool geschaffen. Über dieses Tool können europäische Unternehmen dringende Ausfuhranträge für Seltene Erden übermitteln. Die Kommission möchte solche Fälle erfassen und gegenüber den chinesischen Ministerien strukturiert ansprechen. Zudem plant die Kommission regelmäßig konsolidierte Listen dieser Anträge im Rahmen des bilateralen Austauschs (zwischen der EU-Kommission und den Ministerien Chinas) an die chinesische Seite weiterzugeben. Dabei wird ausschließlich die Antragsnummer weitergeleitet, alle weiteren Angaben dienen ausschließlich dem internen Gebrauch.
Quelle: GTAI
Quelle: GTAI
EU erhöht Zoll auf Waren mit russischem Ursprung
3. Juli 2025 | Mit der Verordnung (EU) 2025/1227 hat die EU zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Lebensmitteln und bestimmten landwirtschaftlichen Waren sowie Düngemitteln mit Ursprung in Russland oder Weißrussland beschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
DIHK veröffentlich Außenwirtschaftsreport 2025
24. März 2025 | Handelshürden und Berichtspflichten belasten deutsche Exporteure. 2024 haben die IHKs rund 1,08 Millionen Ursprungszeugnisse für Ausfuhrsendungen in Deutschland ausgestellt. Die Zahl der ausgestellten Carnets ging im Jahr 2024 minimal auf 21.634 zurück (2023: 22.140).
Neues Schweizer Meldeportal für Dienstleistungserbringer ab 17.03.2025
11. März 2024 | Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige online Meldeportal über die Webseite https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ wird per 14.März 2025 nicht mehr verfügbar sein.
Das neue Schweizer Meldeportal wird über die Webseite https://www.easygov.swiss ab 17. März 2025 erreichbar sein. Registrieren Sie sich schnellstmöglich im neuen Portal für den Zugriff auf Easygov. Für die Anmeldung im neuem Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die UID-Nummer. Falls bisher nicht vorhanden, ist die UID-Nummer online zu beantragen. Die UID-Antragsbearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage.
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite der IHK Hochrhein Bodensee.
Intrastat: Meldeschwelle für Importe und Exporte angehoben
5. Februar 2025 | Auf Initiative der IHK-Organisation hat das Statistische Bundesamt vorgeschlagen, die Meldeschwellen von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro (Eingang) sowie von 500.000 Euro auf 1 Million Euro (Versendung) anzuheben.
Neues Maßnahmenpaket zur Exportförderung
30. Januar 2025 | Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft verabschiedet. Das Paket umfasst sechs Maßnahmen, die Verbesserungen in den Bereichen Förderungswürdigkeit, Deckungspolitik, Produktgestaltung und Berichtspflichten erzielen. Unter Anderem bieten sich dem Antragsteller zukünftig vereinfachte Auszahlungsvoraussetzungen und flexible Rückzahlungsprofile sowie eine erhöhte Deckungsquote. Auf der Website der Exportkreditgarantien finden Sie detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen und Ihre Ansprechpartner, die Sie gerne zum erweiterten Produktangebot beraten. Das neue Maßnahmenpaket
Probleme bei KFZ-Exporten durch F-Gas-Verordnung
29. Januar 2025 | Aktuell treten Probleme im Zusammenhang mit KFZ-Exporten auf für die im Rahmen der F-Gas Verordnung eine Registrierung im EU-Portal notwendig ist. Seit dem 15.01. müssen die in Klimaanlagen enthaltenen Gase über ein EU-Portal vor dem Export gemeldet werden. Die für die Ausfuhrkontrolle benötige Lizenznummer kann aufgrund folgender Probleme nur sehr verzögert bzw. gar nicht erhalten werden:
- Zugang zum Portal: Zum Teil funktioniert die Registrierung im Portal nicht.
- Lange Bearbeitungszeiten: Falls Registrierung erfolgreich, Bearbeitungszeiten 5-10 Tage, teils länger.
- Unklare Anforderungen: Unternehmen müssen z. B. ihre IBAN durch die Bank bestätigen lassen und bereits eingegebene Daten (E-Mail, Telefonnummer) aus nicht nachvollziehbaren Gründen nach ihrer Registrierung mit diesen ändern.
Die Exporte sind somit in einer Vielzahl von Fällen aktuell nicht möglich da der Zoll die Ausfuhr ohne die entsprechende Lizenznummer zum Teil verweigert. Die IHK-Organisation bemüht sich um eine praktikable Lösung für dieses Problem.
Anwendungsbeginn der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr verschoben
17. Dezember 2024 | Der Anwendungsbeginn der EUDR wurde um ein Jahr verschoben!
Große Marktteilnehmer und Händler müssen nun ab dem 30. Dezember 2025 die Verpflichtungen der EUDR einhalten, und Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Das zusätzliche Jahr soll Unternehmen weltweit helfen, die Regeln von Anfang an reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben.
Zur Pressemeldung des EU-Parlaments und zum Wortlaut der Änderungsverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (veröffentlicht am 23.12.2024).
Große Marktteilnehmer und Händler müssen nun ab dem 30. Dezember 2025 die Verpflichtungen der EUDR einhalten, und Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Das zusätzliche Jahr soll Unternehmen weltweit helfen, die Regeln von Anfang an reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben.
Zur Pressemeldung des EU-Parlaments und zum Wortlaut der Änderungsverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (veröffentlicht am 23.12.2024).
Aktualisierung der Anhänge der EG Dual-Use-Verordnung
14. November 2024 | Mit der Delegierten Verordnung vom 05.09.2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Weitere Informationen
CBAM: Verwendung tatsächlicher Emissionsdaten
7. Oktober 2024 | Seit 01.08. 2024 müssen zur Erstellung eines CBAM-Berichts tatsächliche Emissionsdaten verwendet werden. Sollten keine Daten über tatsächliche Emissionen von Lieferanten und/oder Herstellern zu den CBAM-Waren zur Verfügung stehen, müssen Unternehmen darlegen, dass sie alle notwendigen und verhältnismäßigen Schritte unternommen haben und aus welchen Gründen es ihnen nicht möglich war die erforderlichen Daten zu den CBAM-Waren von Ihren Lieferanten und/oder Herstellern zu erhalten. Weitere Informationen
Beglaubigung von Rechnungen und Ursprungszeugnissen auf der UAE MOFA-Seite
30. September 2024 | Die eDAS-Bescheinigung („attestation“) von Handelsrechnungen ist bei Einfuhren in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) seit dem 01. März 2023 verpflichtend. Der Übergang zur neuen Version von eDAS setzt voraus, dass nur Unternehmen oder Personen mit einem UAE Pass sich registrieren und einloggen können. Da deutsche Unternehmen in der Regel keinen UAE Pass erhalten können, sind wahrscheinlich die Kunden in den VAE nun dafür verantwortlich, die Beglaubigung der Rechnungen und Ursprungszeugnisse selbst über die eDAS-Seite durchzuführen, anstatt dies von der deutschen Seite zu übernehmen. eDAS 2.0 ist seit dem 01.09.2024 aktiv
Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Nur Personen mit einem UAE Pass können sich im System registrieren und darauf zugreifen (eDAS Frequently Asked Questions)
- Es sieht so aus, als ob die Kunden in den VAE nun selbst die Beglaubigung der Dokumente über das eDAS-Portal durchführen müssen, wie es auch Ihr Außendienstler erwähnt hat. Dies passt zum Übergang zu einem stärker automatisierten und lokal nutzerbasierten Beglaubigungsprozess
- Die Hauptdokumente, die beglaubigt werden müssen, sind Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse für in die VAE importierte Waren (eDAS Frequently Asked Questions).
Für weitere Informationen können Unternehmen den Support des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten per E-Mail (eattestation.csd@mofaic.gov.ae) kontaktieren.
Zoll-News
Aktuelle Informationen im Bereich Zoll stellt Ihnen die IHK unter den Zoll-News zur Verfügung.