Neues Schweizer online Meldeportal Easygov.swiss für Dienstleistungserbringer ab 17.03.25

Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bisherige online Meldeportal über die Webseite https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ wird per 14.März 2025 nicht mehr verfügbar sein.
Das neue Schweizer Meldeportal ist über die Webseite https://www.easygov.swiss ab dem ab 17. März 2025 erreichbar. Unternehmen mit Sitz EU/EFTA/UK können sich bereits auf EasyGov.swiss registrieren und in diesem Rahmen auch eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragen, welche zwingend notwendig sein wird für die Nutzung des Meldeverfahrens (Ausnahme Privatpersonen). Nachdem der UID-Vergabeprozess (noch ohne Erteilung UID) durchlaufen wurde, kann direkt im Anschluss daran das Meldeverfahren genutzt werden, der Nutzer muss somit nicht warten, bis die UID erteilt wurde.
Privatpersonen und Einzelunternehmen, die in keinem Register eingetragen sind, benötigen keine UID und können das Meldeverfahren über die neue Plattform OHNE UID nutzen. Eine vorherige Registrierung ist allerdings nicht möglich; ab dem Go-Live Termin kann man sich erstmalig registrieren.
Werden Sie jetzt aktiv und bereiten Sie Ihren Zugriff auf das neue Meldeportal Easygov.swiss vor.
EMPFEHLUNG:
1.) Notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten zum alten Meldeportal mit Benutzernamen und Mailadresse. Zudem benötigen Sie Zugang zu der in Ihrem alten Meldeprofil hinterlegten E-Mail-Adresse. Sichern Sie alle Daten und Meldebestätigungen im alten Meldeportal, um Datenverluste zu vermeiden.
Zunächst registrieren Sie sich mittels des CH-LOGIN. Für die Zwei-Faktor-Authentifizierung benötigen Sie eine Authenticator App oder eine Schweizer Mobilnummer. Hier finden Sie ein Erklärvideo zur Registrierung mittels CH-LOGIN: Video
3.) In einem zweiten Schritt verknüpfen Sie Ihr neues Benutzerkonto mit Ihrem Unternehmen
Verfügt Ihr Unternehmen bereits über eine UID, können Sie es hier mit Ihrem EasyGov-Konto verbinden. Die Schweizer Mehrwertsteuernummer ist die Schweizer UID-Nummer.
Falls keine UID vorhanden ist, werden Sie eine UID mit diesem Prozess beantragen. Die Prüfung Ihrer Angaben und die Vergabe der UID kann bis zu 14 Tage dauern.
4.) Erstes Anmelden und Migration Ihrer Daten nach dem Go-Live auf Easygov
Wenn Sie die neue Anwendung ab dem 17.03.2025 zum ersten Mal verwenden, werden Sie ihr Profil importieren können. Details entnehmen Sie der Information des SEM zur Umstellung des Meldeverfahren: Ab 17. März 2025 hier: Information des SEM zum Meldeverfahren (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB)
Nach dem Import der Daten aus dem alten Meldeportal in das neue können Sie auf ihre Arbeitnehmenden sowie die archivierten Meldebestätigungen zugreifen.
Auf EasyGov werden nach dem Go-Live alle Informationen verfügbar sein, welche Sie für die Nutzung des Meldeverfahrens benötigen.
EasyGov Service Desk
Allgemeine Fragen und Anliegen zu EasyGov beantwortet der EasyGov Service Desk. Sie erreichen den Service Desk telefonisch oder per Kontaktformular.
EasyGov Service Desk: +41 58 467 11 22
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, jeweils 08:00 bis 22:00 Uhr