1. Schritt: Orientieren

Rechtliche Voraussetzungen

Gründungsassistent 

Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) ist das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in NRW und wird sukzessive weiter ausgebaut. Gleichzeitig erfüllt das WSP.NRW die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners NRW (EA NRW). Nordrhein-Westfalen nimmt damit eine Vorreiterrolle ein und schafft mit dem WSP.NRW das bundesweit modernste Dienstleistungsportal für die Wirtschaft. 
Klären Sie mit dem Gründungsassistenten mit einfachen Angaben, welche Formalitäten Sie vor und während der Gründung erledigen müssen.

Abgrenzung Handwerk

Existenzgründer stehen häufig vor der Frage, ob die von ihnen angestrebte gewerbliche Tätigkeit dem Handwerksrecht unterliegt und gegebenenfalls eine spezielle handwerkliche Qualifikation, das heißt Meisterprüfung, erforderlich ist oder nicht.
Nach der Handwerksordnung liegt ein Handwerksbetrieb vor, wenn ein Gewerbe handwerksmäßig betrieben wird und vollständig oder in wesentlichen Tätigkeiten ein Gewerbe umfasst, das in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt ist. Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in welches die selbständigen Handwerker eingetragen werden (Handwerksrolle). In dieses wird grundsätzlich nur eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung abgelegt hat. Die in der Anlage B zu Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe können zulassungsfrei oder handwerksähnlich betrieben werden. Wer ein solches beginnt, muss dies auch der Handwerkskammer anzeigen (Meisterprüfung nicht notwendig).

Spezielle Berufs- und Fachkenntnisse

Bestimmte Gewerbe dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn eine Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung hierfür bei der gewerberechtlichen Anzeige vorliegt oder der Unternehmer seine Sachkunde nachweisen kann.
Eine Erlaubnis ist zum Beispiel erforderlich beim Bewachungsgewerbe, Gaststättengewerbe und bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten. In der Personen- und Güterbeförderung muss in der Regel eine Prüfung absolviert werden, bevor man dort tätig werden darf. Freiverkäufliche Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen verkauft werden, die sachkundig sind. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Alltagshilfe für Senioren”. Es geht dabei um das, was die Pflege bzw. Pflegefachkräfte im Haushalt oder im Lebensalltag nicht leisten können. Man spricht auch von folgenden Begriffen: haushaltsnahe Dienstleistungen, Seniorenbetreuung, Seniorenassistenz, Betreuungskraft, etc.. Sollen diese Tätigkeiten von den Pflegekassen finanziert werden, sind Voraussetzungen erforderlich, die in den Bundesländern unterschiedlich sein können.

Aufenthaltserlaubnis

Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich jedem gestattet der Deutscher ist oder als EU-Bürger in Deutschland wohnt. Darüber hinaus kann jeder Nicht-EU-Bürger einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, wenn es ihm in seinem Aufenthaltstitel erlaubt wurde. Alle haben die vorgenannten speziellen Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Nutzung am vorgesehenen Ort abstimmen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Kommune selbst bestimmen, welche Nutzung an welchem Ort innerhalb der Gemeinde- oder Stadtgrenzen möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt, ob Sie die von ihnen vorgesehene Tätigkeit an dem von Ihnen vorgesehenen Ort auch ausführen dürfen beziehungsweise welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind.

Sonstige (zum Beispiel Miete)

Wenn Sie zur Miete wohnen, denken Sie bitte daran, dass Ihnen die Räumlichkeiten genau zu diesem Zweck auch überlassen wurden. Bitte beachten Sie die aktuelle Rechtsprechung, aus der hervorgehen dürfte, inwieweit Sie auch in Ihrer Wohnung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.