Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist gesetzlich vorgeschrieben für Personen, die in sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes tätig sein wollen – z. B. als Türsteher, City-Streife oder im Flüchtlingsschutz. Sie ersetzt die Unterrichtung und erfordert vertiefte Kenntnisse in Recht, Umgang mit Menschen und Sicherheitstechnik. Ziel der Prüfung ist es, die persönliche Eignung und das fachliche Verständnis für Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Raum oder bei Veranstaltungen nachzuweisen.
Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bewachungsgewerbe:

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Die Sachkundeprüfung ist zwingend erforderlich, wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben oder planen:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
  • Einlasskontrollen in der Gastronomie (zum Beispiel: Türsteher in Diskotheken)
  • Leitende Funktionen in Flüchtlingsunterkünften oder auf Großveranstaltungen
  • Selbstständige oder Führungskräfte im Bewachungsgewerbe (zum Beispiel Bewachungsunternehmer, Geschäftsführer, Betriebsleiter)
Die Sachkundeprüfung ist nicht nur eine “abgeprüfte” Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Die Aufnahme aller oben nicht genannten Bewachungstätigkeiten ist damit auch möglich.

Informationen zur Prüfung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und – an einem zweiten Termin – einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer.

Die Prüfungssprache ist deutsch. Die zu prüfende Person muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.

Schriftliche Prüfung

Im schriftlichen Teil sind Multiple-Choice-Fragen zu allen Sachgebieten des Unterrichtungsverfahrens zu bearbeiten:
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  2. Datenschutzrecht,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch,
  4. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Auf diese Sachgebiete bezieht sich auch der Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB), um die maßgeblichen Lerninhalte und Lernziele transparenter und verbindlicher zu machen. Neben den Sachgebieten, Erläuterungen und Schwerpunkten im mündlichen Prüfungsteil werden dort auch sogenannte Taxonomiestufen aufgeführt. So können Sie erkennen, in welcher Tiefe der genannte Inhalt gelernt werden muss.

Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung (Münster) oder Tablet-Prüfung (Gelsenkirchen) durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung findet in der IHK Nord Westfalen in Münster grundsätzlich in Raum 2.500 (Gebäude 2 | 5. Obergeschoss) statt. In der Tiefgarage der IHK in Münster stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Parkplätze bei der IHK in Gelsenkirchen sind aufgrund der Innenstadtlage nur eingeschränkt vorhanden.

Mündliche Prüfung

In der mündlichen Prüfung können bis zu drei Personen zusammen geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer zuvor den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.

Die mündliche Teilprüfung erstreckt sich über alle genannten Sachgebiete. Hier liegt ein Schwerpunkt auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Abgrenzung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Bewachungsgewerbe, dem Gewerberecht und Datenschutz. Ein weiterer Schwerpunkt der mündlichen Teilprüfung liegt im Bereich Umgang mit Menschen, hier werden auch Situationsaufgaben gestellt:
„Wie gehen Sie in folgender Situation vor: ...?“
Häufig werden Fallbeispiele aus der Praxis für die mündliche Sachkundeprüfung genutzt. Als Prüfungsteilnehmer müssen Sie anhand von Fragen der Prüferinnen und Prüfer das richtige Verhalten in dem konkreten Fall beschreiben und begründen – auch aus rechtlicher Sicht.

Beide Prüfungsteile müssen mit jeweils mindestens 50 Prozent bestanden werden.

Prüfungstermine

Die Sachkundeprüfung findet monatlich an den IHK-Standorten in Münster und Gelsenkirchen statt. Etwa jeweils ein bis zwei Wochen später werden die mündlichen Prüfungen durchgeführt. Bei Bedarf werden zusätzliche schriftliche und/oder mündliche Termine angeboten.
Schriftliche Prüfung 2025 Anmeldeschluss Mündliche Prüfung
(voraussichtlich)
Prüfungsort
16. Juli (ausgebucht) 16. Juni 23. Juli Münster
17. Juli (ausgebucht) 17. Juni 24. Juli Gelsenkirchen
20. August (ausgebucht) 20. Juli 27. August Münster
21. August (ausgebucht) 21. Juli 28. August Gelsenkirchen
17. September (ausgebucht) 17. August 24. September Münster
18. September (ausgebucht) 18. August 25. September Gelsenkirchen
15. Oktober 15. September 22. Oktober Gelsenkirchen
19. November 19. Oktober 26. November Münster
20. November 20. Oktober 27. November Gelsenkirchen
10. Dezember 10. November 17. Dezember Münster
11. Dezember 11. November 18. Dezember Gelsenkirchen
Für den mündlichen Termin erhalten Sie eine gesonderte Einladung per E-Mail, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben.
Sobald der Termin feststeht, können Sie diesen im Online-Portal unter dem Menüpunkt “Prüfungstermine” einsehen.

Anmeldung zur Prüfung

Anmeldeschluss: jeweils 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden

Wichtig: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich persönlich über das Online-Portal. Anmeldungen durch Bildungsträger oder Arbeitgeber sind nicht möglich.

Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ vor Beginn der Prüfung zurücktreten.

Prüfungsgebühr

Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Die Vorbereitung ist sowohl selbstständig, als auch mit Lehrgängen bei Bildungsträgern möglich.

Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Weitere Informationen finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).