Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?
Die Sachkundeprüfung ist zwingend erforderlich, wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben oder planen:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
- Einlasskontrollen in der Gastronomie (zum Beispiel: Türsteher in Diskotheken)
- Leitende Funktionen in Flüchtlingsunterkünften oder auf Großveranstaltungen
- Selbstständige oder Führungskräfte im Bewachungsgewerbe (zum Beispiel Bewachungsunternehmer, Geschäftsführer, Betriebsleiter)
Die Sachkundeprüfung ist nicht nur eine “abgeprüfte” Unterrichtung. Die Anforderungen und der Aufwand zur Vorbereitung liegen deutlich höher. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Die Aufnahme aller oben nicht genannten Bewachungstätigkeiten ist damit auch möglich.
Informationen zur Prüfung
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und – an einem zweiten Termin – einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer.
Die Prüfungssprache ist deutsch. Die zu prüfende Person muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.
Die Prüfungssprache ist deutsch. Die zu prüfende Person muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.
Schriftliche Prüfung
Im schriftlichen Teil sind Multiple-Choice-Fragen zu allen Sachgebieten des Unterrichtungsverfahrens zu bearbeiten:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Auf diese Sachgebiete bezieht sich auch der Rahmenplan Bewachungsgewerbe, um die maßgeblichen Lerninhalte und Lernziele transparenter und verbindlicher zu machen. Neben den Sachgebieten, Erläuterungen und Schwerpunkten im mündlichen Prüfungsteil werden dort auch sogenannte Taxonomiestufen aufgeführt. So können Sie erkennen, in welcher Tiefe der genannte Inhalt gelernt werden muss.
Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung (Münster) oder Tablet-Prüfung (Gelsenkirchen) durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung (Münster) oder Tablet-Prüfung (Gelsenkirchen) durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung findet in der IHK Nord Westfalen in Münster grundsätzlich in Raum 2.500 (Gebäude 2 | 5. Obergeschoss) statt. In der Tiefgarage der IHK in Münster stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Parkplätze bei der IHK in Gelsenkirchen sind aufgrund der Innenstadtlage nur eingeschränkt vorhanden.
Mündliche Prüfung
In der mündlichen Prüfung können bis zu drei Personen zusammen geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer zuvor den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.
Die mündliche Teilprüfung erstreckt sich über alle genannten Sachgebiete. Hier liegt ein Schwerpunkt auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Abgrenzung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Bewachungsgewerbe, dem Gewerberecht und Datenschutz. Ein weiterer Schwerpunkt der mündlichen Teilprüfung liegt im Bereich Umgang mit Menschen, hier werden auch Situationsaufgaben gestellt:
Die mündliche Teilprüfung erstreckt sich über alle genannten Sachgebiete. Hier liegt ein Schwerpunkt auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Abgrenzung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Bewachungsgewerbe, dem Gewerberecht und Datenschutz. Ein weiterer Schwerpunkt der mündlichen Teilprüfung liegt im Bereich Umgang mit Menschen, hier werden auch Situationsaufgaben gestellt:
„Wie gehen Sie in folgender Situation vor: ...?“
Häufig werden Fallbeispiele aus der Praxis für die mündliche Sachkundeprüfung genutzt. Als Prüfungsteilnehmer müssen Sie anhand von Fragen der Prüferinnen und Prüfer das richtige Verhalten in dem konkreten Fall beschreiben und begründen – auch aus rechtlicher Sicht.
Beide Prüfungsteile müssen mit jeweils mindestens 50 Prozent bestanden werden.
Beide Prüfungsteile müssen mit jeweils mindestens 50 Prozent bestanden werden.
Prüfungstermine
Die Sachkundeprüfung findet monatlich an den IHK-Standorten in Münster und Gelsenkirchen statt. Etwa jeweils ein bis zwei Wochen später werden die mündlichen Prüfungen durchgeführt. Bei Bedarf werden zusätzliche schriftliche und/oder mündliche Termine angeboten.
Schriftliche Prüfung 2025 | Anmeldeschluss | Mündliche Prüfung (voraussichtlich) |
Prüfungsort |
---|---|---|---|
20. August (ausgebucht) | 20. Juli | 27. August | Münster |
21. August (ausgebucht) | 21. Juli | 28. August | Gelsenkirchen |
17. September (ausgebucht) | 17. August | 24. September | Münster |
18. September (ausgebucht) | 18. August | 25. September | Gelsenkirchen |
15. Oktober (ausgebucht) | 15. September | 23. Oktober | Gelsenkirchen |
19. November (ausgebucht) | 19. Oktober | 26. November | Münster |
20. November (ausgebucht) | 20. Oktober | 27. November | Gelsenkirchen |
10. Dezember (ausgebucht) | 10. November | 17. Dezember | Münster |
11. Dezember (ausgebucht) | 11. November | 18. Dezember | Gelsenkirchen |
Aufgrund der hohen Nachfrage sind unsere Prüfungstermine bereits für das Jahr 2025 ausgebucht.
Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab, da keine weiteren Termine vergeben werden können. Wir empfehlen Ihnen, sich an andere Industrie- und Handelskammern zu wenden.
Die Termine für 2026 werden Anfang Oktober festgelegt und veröffentlicht.
Für den mündlichen Prüfungstermin erhalten Sie eine gesonderte Einladung per E-Mail, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben.
Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab, da keine weiteren Termine vergeben werden können. Wir empfehlen Ihnen, sich an andere Industrie- und Handelskammern zu wenden.
Die Termine für 2026 werden Anfang Oktober festgelegt und veröffentlicht.
Für den mündlichen Prüfungstermin erhalten Sie eine gesonderte Einladung per E-Mail, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben.
Sobald der Termin feststeht, können Sie diesen im Online-Portal unter dem Menüpunkt “Prüfungstermine” einsehen.
Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss: jeweils 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Die Kapazität pro Prüfungstermin ist begrenzt. Eine nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Jetzt zur Prüfung anmelden
Wichtig: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich persönlich über das Online-Portal. Anmeldungen durch Bildungsträger oder Arbeitgeber sind nicht möglich.
Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Prüfungsgebühr
- Prüfungsgebühr
Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein geänderter Gebührentarif.
Prüfungsgebühren
Prüfungsart Gebühr Gesamtprüfung 184 Euro - Wiederholung schriftliche Prüfung 97 Euro - Wiederholung mündliche Prüfung 119 Euro Es gilt jeweils der zum Prüfungszeitpunkt gültige Gebührentarif. - Stornogebühren
Seit dem ab 01.01.2025 gilt ein geänderter Gebührentarif:
Gesamtprüfung (Schriftliche und Mündliche Prüfung)
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 40 Euro Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 109 Euro Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung 131 Euro Wiederholung der schriftlichen Prüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 31 Euro Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 61 Euro Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung 93 Euro Wiederholung der mündlichen Prüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 37 Euro Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 73 Euro Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung 112 Euro Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
FAQ - Fragen zur Prüfung
Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bewachungsgewerbe:
Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Die Vorbereitung ist sowohl selbstständig, als auch mit Lehrgängen bei Bildungsträgern möglich.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Weitere Informationen finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).