Sachkundeprüfung

Gepr. Finanzanlagenfachmann/-frau

Finanzanlagenvermittler müssen nach § 34 f GewO nachweisen, dass sie die für die Vermittlung und Beratung über Finanzanlagen notwendige Sachkunde über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie über die Kundenberatung besitzen. Die Sachkunde ist dabei im Umfang der beantragten Erlaubnis nachzuweisen.
Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht ein gleichgestellter Abschluss nachgewiesen werden kann – eine Prüfung als „Gepr. Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ erfolgreich zu absolvieren. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.

Informationen zur Prüfung

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (PC-Prüfung) und einem praktischen Teil (ca. 20 Minuten). Grundsätzlich sind zwei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
  • Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
  • Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst

Schriftliche Prüfung

Im schriftlichen Teil wird das Fachwissen modularisiert abgeprüft. Der schriftliche Prüfungsteil wird in der Regel in der Kategorie von Finanzanlagenprodukten abgelegt, für die auch die Erlaubnis beantragt werden soll. Im schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass die zu prüfende Person grundlegende fachliche und rechtliche Kenntnisse erworben hat und diese anwenden kann.
Qualifikationsbereich Dauer
Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen (Basisteil)
30 Minuten
Kategorie 1
Teilprüfung „Offene Investmentvermögen“
45 Minuten
Kategorie 2
Teilprüfung „Geschlossene Investmentvermögen“
45 Minuten
Kategorie 3
Teilprüfung „Vermögensanlagen“
45 Minuten
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf folgende Bereiche:
Die Sachkundeprüfung müssen Sie nicht zwingend in allen genannten Bereichen ablegen: Sie kann je nach Umfang der gewünschten Erlaubnis auf einzelne Bereiche beschränkt werden.

Für eine Erlaubnis für die Kategorie 3 muss die Prüfung auch Kategorie 2 umfassen (§ 3 Absatz 2 Nummer 3 Satz 3 FinVerm). Der Bereich Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten (Basisteil) ist immer Pflicht.
Hinweis: Wer sonstige Vermögensanlagen vermitteln will und dafür eine Erlaubnis beantragt, muss die Sachkundeprüfung auch in der Kategorie “Geschlossene Fonds” ablegen!

Praktische Prüfung

Zum praktischen Prüfungsteil wird die zu prüfende Person nur zugelassen, wenn der schriftliche Prüfungsteil bestanden wurde.

Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der sieben veröffentlichten  Fallvorgaben, die vom Prüfungsausschuss ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer beziehungsweise einer Prüferin gespielt. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.

Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist auf die Finanzanlagenkategorie/-n beschränkt, in denen Sie den schriftlichen Prüfungsteil absolviert haben.
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird der folgende Protokollbogen verwendet.

Die Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens 50 Prozent der zu erreichenden Punkte absolviert werden.
Hinweis der IHK: Wenn Sie die Sachkundeprüfung „Gepr. Finanzanlagenfachmann/-frau“ erfolgreich abgelegt haben, sind Sie nicht automatisch im Besitz der Erlaubnis nach § 34 f Absatz 1 GewO. Diese muss gesondert beantragt werden.

Befreiung vom praktischen Teil

Der praktische Teil der Prüfung entfällt nach § 3 Absatz 5 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wenn die zu prüfende Person
  1. eine auf die in § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 FinVermV genannte Kategorie (offene Investmentvermögen | Kategorie 1) von Finanzanlagen beschränkte Sachkundeprüfung ablegt und

    a) eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 (Versicherungsvermittler) oder Absatz 2 (Versicherungsberater) der Gewerbeordnung hat (gilt nicht für gebundene Vertreter) oder
    b) einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung (IHK-Sachkundeprüfung) oder einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung gleichgestellten Abschluss (eine vor dem 1. September 2009 abgelegte Prüfung als Versicherungsfachmann/-frau des BWV) oder
  2. eine Folgeprüfung zur Erweiterung einer nach § 34f Absatz 1 Satz 3 oder § 34h Absatz 1 Satz 3 der Gewerbeordnung auf einzelne Kategorien von Finanzanlagen beschränkten Erlaubnis ablegt.
  3. einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittlung) besitzt.
Die jeweilige Befreiungsmöglichkeit ist bei der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.
Gebundene Versicherungsvermittler, die keine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO und keinen Sachkundenachweis in Form der genannten IHK- oder BWV-Prüfung führen können, müssen dagegen die vollständige Sachkundeprüfung ablegen. Die gleichgestellten Berufsqualifikationen finden Sie hier.

Prüfungstermine

Eine Anmeldung zur Prüfung ist hier möglich. Die Anmeldung muss spätestens 28 Kalendertage vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.
Prüfungstermin Anmeldeschluss
19. Juni 2024
22. Mai 2024
25. September 2024
28. August 2024
27. November 2024
30. Oktober 2024
Die schriftliche Prüfung findet grundsätzlich in Raum 2.500 (Gebäude 2 | 5. Obergeschoss) der IHK Nord Westfalen in Münster statt. In der Tiefgarage der IHK stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Die Praktische Prüfung findet grundsätzlich am Tag nach der schriftlichen Prüfung in Münster statt.
Eine Übersicht der Prüfungstermine in Münster sowie deren Verfügbarkeit finden Sie hier. Eine bundesweite Übersicht über die verfügbaren Prüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung muss spätestens 28 Kalendertage vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen. Eine Übersicht der Prüfungstermine sowie deren Verfügbarkeit finden Sie hier.
Eine bundesweite Übersicht über die verfügbaren Prüfungstermine finden Sie hier.

Hinweis: Falls Sie bereits registriert sind und Ihr Kennwort vergessen haben, müssen Sie Ihre Zugangsdaten erneut anfordern. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können, können Sie sich in Ihren persönlichen Anmeldebereich einloggen und von der Prüfung abmelden.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem  der IHK Nord Westfalen.

Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter

Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan (PDF) zusammengefasst. Dieser soll als „Navigationssystem“ dienen, um ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.

Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Lehrgangsanbietern möglich.

Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.