Sachkundeprüfung
Finanzanlagenvermittler müssen nach § 34 f GewO nachweisen, dass sie die für die Vermittlung und Beratung über Finanzanlagen notwendige Sachkunde über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie über die Kundenberatung besitzen. Die Sachkunde ist dabei im Umfang der beantragten
Erlaubnis nachzuweisen.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Gepr. Finanzanlagenfachmann/-frau
© Falko Matte/Fotolia
Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht ein
gleichgestellter Abschluss nachgewiesen werden kann – eine Prüfung als „Gepr. Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ erfolgreich zu absolvieren. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Durch die Sachkundeprüfung soll sichergestellt werden, dass der Vermittler oder Berater über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt.
Informationen zur Prüfung
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (PC-Prüfung) und einem praktischen Teil (ca. 20 Minuten). Grundsätzlich sind zwei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
- Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
- Teilprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst
Schriftliche Prüfung
Im schriftlichen Teil wird das Fachwissen modularisiert abgeprüft. Der schriftliche Prüfungsteil wird in der Regel in der Kategorie von Finanzanlagenprodukten abgelegt, für die auch die Erlaubnis beantragt werden soll. Im schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass die zu prüfende Person grundlegende fachliche und rechtliche Kenntnisse erworben hat und diese anwenden kann.
Qualifikationsbereich | Uhrzeit |
---|---|
Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen (Basisteil)
|
09:10 – 09:40 Uhr
|
Kategorie 1 Teilprüfung „Offene Investmentvermögen“ |
09:45 – 10:30 Uhr
|
Kategorie 2 Teilprüfung „Geschlossene Investmentvermögen“ |
10:45 – 11:30 Uhr
|
Kategorie 3
Teilprüfung „Vermögensanlagen“ |
11:40 – 12:25 Uhr
|
Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf folgende Bereiche:
- Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen (Basisteil)
- Offene Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Kategorie 1)
- Geschlossene Investmentvermögen des § 1 Absatz 5 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Kategorie 2)
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) (Kategorie 3)
Die Sachkundeprüfung müssen Sie nicht zwingend in allen genannten Bereichen ablegen: Sie kann je nach Umfang der gewünschten Erlaubnis auf einzelne Bereiche beschränkt werden.
Für eine Erlaubnis für die Kategorie 3 muss die Prüfung auch Kategorie 2 umfassen ( § 3 Absatz 2 Nummer 3 Satz 3 FinVerm). Der Bereich Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten (Basisteil) ist immer Pflicht.
Für eine Erlaubnis für die Kategorie 3 muss die Prüfung auch Kategorie 2 umfassen ( § 3 Absatz 2 Nummer 3 Satz 3 FinVerm). Der Bereich Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten (Basisteil) ist immer Pflicht.
Hinweis: Wer sonstige Vermögensanlagen vermitteln will und dafür eine Erlaubnis beantragt, muss die Sachkundeprüfung auch in der Kategorie “Geschlossene Fonds” ablegen!
Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung in der
IHK Nord Westfalen (Hauptgebäude | Raum 2.500), Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster durchgeführt. Ausreichend Parkplätze stehen in der IHK-Tiefgarage kostenlos zur Verfügung.
Praktische Prüfung
Zum praktischen Prüfungsteil wird die zu prüfende Person nur zugelassen, wenn der schriftliche Prüfungsteil bestanden wurde.
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der sieben veröffentlichten Fallvorgaben (PDF-Datei · 49 KB), die vom Prüfungsausschuss ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer beziehungsweise einer Prüferin gespielt. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist auf die Finanzanlagenkategorie/-n beschränkt, in denen Sie den schriftlichen Prüfungsteil absolviert haben.
Die Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens 50 Prozent der zu erreichenden Punkte absolviert werden.
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der sieben veröffentlichten Fallvorgaben (PDF-Datei · 49 KB), die vom Prüfungsausschuss ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer beziehungsweise einer Prüferin gespielt. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der Inhalt des Beratungsgesprächs ist auf die Finanzanlagenkategorie/-n beschränkt, in denen Sie den schriftlichen Prüfungsteil absolviert haben.
Die Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens 50 Prozent der zu erreichenden Punkte absolviert werden.
Hinweis der IHK: Wenn Sie die Sachkundeprüfung „Gepr. Finanzanlagenfachmann/-frau“ erfolgreich abgelegt haben, sind Sie nicht automatisch im Besitz der Erlaubnis nach § 34 f Absatz 1 GewO. Diese muss gesondert beantragt werden.
Befreiung vom praktischen Teil
Der praktische Teil der Prüfung entfällt nach
§ 3 Absatz 5 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wenn die zu prüfende Person
- eine auf die in § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 FinVermV genannte Kategorie von Finanzanlagen beschränkte Sachkundeprüfung ablegt (offene Investmentvermögen) und
a) eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 (Versicherungsvermittler) oder Absatz 2 (Versicherungsberater) der Gewerbeordnung hat (gilt nicht für gebundene Vertreter) oder
b) einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung (IHK-Sachkundeprüfung) oder einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlungsverordnung gleichgestellten Abschluss (eine vor dem 1. September 2009 abgelegte Prüfung als Versicherungsfachmann/-frau des BWV) oder - eine Folgeprüfung zur Erweiterung einer nach § 34f Absatz 1 Satz 3 oder § 34h Absatz 1 Satz 3 der Gewerbeordnung auf einzelne Kategorien von Finanzanlagen beschränkten Erlaubnis ablegt.
Die jeweilige Befreiungsmöglichkeit ist bei der
Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.
Gebundene Versicherungsvermittler, die keine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO und keinen Sachkundenachweis in Form der genannten IHK- oder BWV-Prüfung führen können, müssen dagegen die vollständige Sachkundeprüfung ablegen. Die gleichgestellten Berufsqualifikationen finden Sie
hier.
Prüfungstermine
Eine Anmeldung zur Prüfung ist
hier möglich. Die Anmeldung muss spätestens 28 Kalendertage vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.
Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
---|---|
22. März
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22. Februar
|
21. Juni
|
24. Mai
|
27. September
|
30. August
|
29. November
|
1. November
|
Die Praktische Prüfung findet grundsätzlich am Tag nach der schriftlichen Prüfung in Münster statt.
Eine Übersicht der Prüfungstermine sowie deren Verfügbarkeit finden Sie
hier. Eine bundesweite Übersicht über die verfügbaren Prüfungstermine finden Sie
hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die
Anmeldung muss spätestens 28 Kalendertage vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen. Eine Übersicht der Prüfungstermine sowie deren Verfügbarkeit finden Sie
hier.
Eine bundesweite Übersicht über die verfügbaren Prüfungstermine finden Sie
hier.
Hinweis: Falls Sie bereits registriert sind und Ihr Kennwort vergessen haben, müssen Sie Ihre Zugangsdaten erneut anfordern. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können, können Sie sich in Ihren persönlichen Anmeldebereich einloggen und von der Prüfung abmelden.
Hinweis: Falls Sie bereits registriert sind und Ihr Kennwort vergessen haben, müssen Sie Ihre Zugangsdaten erneut anfordern. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können, können Sie sich in Ihren persönlichen Anmeldebereich einloggen und von der Prüfung abmelden.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem
Gebührentarif (PDF-Datei · 191 KB) der IHK Nord Westfalen.
Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter
Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem
Rahmenplan (PDF-Datei · 368 KB) (PDF) zusammengefasst. Dieser soll als „Navigationssystem“ dienen, um ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.
Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Lehrgangsanbietern möglich.
Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Lehrgangsanbietern möglich.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.