Personalfachkaufmann/-frau
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Personalfachkaufmann“ beziehungsweise „Geprüfte Personalfachkauffrau“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den oben beschriebenen Aufgaben eines/-r Gepr. Personalfachkaufmann/-frau haben.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen. Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Personalarbeit organisieren und durchführen,
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen,
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen,
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern.
Schriftliche Prüfung
Qualifikationsbereich | Tag 1 | Uhrzeit |
---|---|
Personalarbeit organisieren und durchführen (120 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) |
8:30 - 10:30 Uhr |
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) |
11:00 - 13:30 Uhr |
Qualifikationsbereich | Tag 2 | Uhrzeit |
---|---|
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) |
8:30 - 11:00 Uhr |
Personal- und Organisationsentwicklung steuern (150 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) |
11:30 - 14:00 Uhr |
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich, wenn in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erzielt wurde hat. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Fachgespräch
Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem die zu prüfende Person der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Dazu soll die zu prüfende Person nach der schriftlichen Prüfung zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung im Online-Portal einreichen. Über den Zeitplan informiert die IHK nach der schriftlichen Prüfung. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung (Fachgespräch) das Thema, wobei die Themenvorschläge der zu prüfenden Person berücksichtigt werden sollen. Sollten keine eigenen Vorschläge eingereicht werden, wird das Thema vom Prüfungsausschuss festgelegt. Über das Thema informiert die IHK per E-Mail.
- Hilfsmittel für die Präsentation
Hilfsmittel für die Präsentation
Für die Präsentation stehen am Prüfungsort ein Beamer oder Monitor (Anschlüsse: HDMI und VGA), eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden.- Bedienungsanleitung Dokumentenkamera (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB)
- Bedienungsanleitung Dokumentenkamera und Monitor (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB)
(Räume 2.401 bis 2.406)
Zum Auf- und Abbau eines Notebooks stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Für die technische Funktion sind zu prüfenden Perosonen selbst verantwortlich und müssen gegebenenfalls für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen (zum Beispiel mittels Handout der Präsentation).
Das Situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in welcher der Prüfungsteilnehmer der Geschäftsleitung (= Prüfungsausschuss) einen selbst erarbeiteten personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und in ca. 10 Minuten mit geeigneten Hilfsmitteln präsentiert. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss mit dem Teilnehmer anschließend in ca. 20 Minuten ein Prüfungsgespräch.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 882 KB)
Prüfungsgebühr
- Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 478 Euro gemäß unserem Gebührentarif. Es gilt jeweils der zum Prüfungszeitpunkt gültige Gebührentarif.
Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung: 100 Prozent
- Teilwiederholung: 70 Prozent
- Stornogebühren
Seit dem 01.01.2025 gilt folgender Gebührentarif:
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 97 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 190 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 269 Euro Hinweis: Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.